Veröffentlichung Genehmemigungsbescheid Biogasanlage in 18320 Ahrenshagen vom 01.10.2026
Zusammenlegung und Umstrukturierung der vorhandenen Biogasanlagen
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 02.11.2026
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001) in der zurzeit gültigen Fassung gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 8.6.3.1 EG-60.067/24-52 vom 01.10.2026 wurde der ADAP Rinderzucht GmbH, Todenhäger Str. 7, 18320 Ahrenshagen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage Ahrenshagen erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Entscheidungsinhalt
- Der Firma ADAP Rinderzucht GmbH mit Sitz in 18320 Ahrenshagen, Todenhäger Straße 7 wird auf ihren Antrag vom 12.11.2024 in der Fassung vom 06.05.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 Absatz 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der genehmigten Biogasanlage auf dem Grundstück der Gemarkung Ahrenshagen, Flur 14, Flurstücke 47/1 und 48/1 in 18320 Ahrenshagen
- Die Genehmigung umfasst die Zusammenlegung und Umstrukturierung der vorhandenen Biogasanlagen einschließlich der dazugehörigen Nebeneinrichtungen, bestehend im Einzelnen aus:
- die Zusammenlegung der zwei vorhandenen Biogasanlagen zu einer Anlage mit einer zukünftigen Gesamt-Biogasproduktion von 4,206 Mio. Nm³/a
- die Erhöhung / Änderung der Inputstoffe auf eine Durchsatzleistung von mehr als 100 t/d in folgendem Umfang
Rindergülle 29.000 t/a
Rinderfestmist 4.500 t/a
Getreidekorn 250 t/a
Getreide-GPS 1.250 t/a
Maissilage 11.500 t/a
Anwelksilage 1.250 t/a
Hilfsstoffe / Spurenelemente 7 t/a
- die gasdichte Abdeckung des Gärrestlagers BE 22 mit 2.885 m³ Gasspeicher, integriert im Dach inkl. Freibord
- die Stilllegung und den Rückbau der Gärresttrocknungsanlage (ehemals Bioenergien GmbH)
- die Außerbetriebnahme des Notblockheizkraftwerkes (ehemals Bioenergien GmbH)
- die Erhöhung der störfallrelevanten Gasspeichermenge auf 23.392 kg
- Die Genehmigung wird nach Maßgabe der unter Ziffer III dieses Bescheides aufgeführten Antragsunterlagen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen entsprechend der §§ 3, 4 und 4a - 4e der 9. BImSchV[1] eingereicht wurden, erteilt, soweit nicht in den Nebenbestimmungen unter Ziffer IV dieser Genehmigung abweichende Festlegungen getroffen wird. Die aufgeführten Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Bescheides.
- Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die ADAP Rinderzucht GmbH. Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Kostenfestsetzungsbescheid.
- Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Adressaten ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO[2] Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.
- Auslegung des Bescheids
Der Änderungsgenehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 16.11.2026 unterhalb dieser Bekanntmachung einsehbar.
Darüber hinaus wird der Bescheid auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter folgendem Link:
http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/
öffentlich bekannt gemacht.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 668 000) oder schicken eine E-Mail an poststelle@staluvp.mv-regierung.de
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße Str. 18, 18439 Stralsund, (poststelle@staluvp.mv-regierung.de) angefordert werden.
[1] Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
[2] Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 152) geändert worden ist
Anlagen
Genehmigungsbescheid vom 01.10.2026
(PDF, 11,82 MB)
teilweise geschwärzt



