Wesentlichen Änderung einer Brauerei am Standort Lübz Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 19. Oktober 2026
Die Carlsberg Supply Company Deutschland GmbH (Heykenaukamp 13, 21147 Hamburg) plant die Errichtung eines neuen Sudhauses, die Erweiterung der Produktionskapazitäten und die Erweiterung der Produktpalette durch die Herstellung von Bier-Mischgetränken und Limonaden.
Die genehmigte Produktionskapazität soll auf 2.000.000 Hektoliter Bier pro Jahr erweitert werden. Zusätzlich soll die Herstellung von 1.000.000 Hektoliter Bier-Mischgetränken pro Jahr genehmigt werden.
Um diesen erhöhten Getränkeausstoß zu ermöglichen, ist geplant, ein neues Sudhaus zu errichten. Nach der Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Sudhauses wird die Anlagentechnik des bestehenden „alten“ Sudhaus zurückgebaut.
Der Standort der Anlage befindet sich in der Eisenbeissstraße 1, 19386 Lübz:
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Lfd. Nr. |
Gemarkung: |
Flur: |
Flurstück: |
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1 |
Lübz |
17 |
117/2, 117/9, 117/10 |
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2 |
Lübz |
19 |
19, 25/9, 26/3, 26/5, 26/6 |
Die geänderte Anlage soll voraussichtlich im 2. Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der wesentlich geänderten Anlage zum Brauen von Bier ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG, sowie die Zulassung vorzeitigen Beginns nach
§ 8a BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Schallimmissionsprognose, Geruchsimmissionsprognose, Staubemissionsprognose nach TA Luft, Allgemeine Voruntersuchung des Einzelfalls), sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Umwelt, Fachgebiet Naturschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim FD 39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Bauordnung
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Die Auslegung des Antrages sowie beigefügter Unterlagen erfolgt vom 27.10.2026 bis einschließlich 26.11.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 - 588 66525) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Neues Sudhaus - Carlsberg Brauerei Lübz“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Die Auslegung im StALU WM wird als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Antragsunterlagen unabhängig von der Veröffentlichung im Internet gesehen. Bei Bedarf einer anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit nehmen Sie bitte Kontakt mit dem StALU WM (Tel. 0385 - 588 66525) auf.
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 28. Dezember 2026 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung Neues Sudhaus - Carlsberg Brauerei Lübz“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



