Wesentliche Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren am Standort Severin Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 19.10.2026
Die Mecklenburger Landpute GmbH (Sitz: Severin) erhielt mit Datum vom 15.09.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 66/26).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
A Entscheidungen
- Auf Antrag der
Mecklenburger Landpute GmbH
Kastanienallee 3
19374 Severin
vom 21.05.2026 (Posteingang am 21.05.2026) wird, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage am nachfolgend genannten Standort:
Adresse: Kastanienallee 3
19374 Severin
Gemarkung: Severin
Flur: 1
Flurstück: 78/3, 79/3,102/6, 102/8,102/10, 102/11, 102/13, 102/21, 102/22, 102/23,
102/24, 102/25, 102/26, 102/27, 102/31
erteilt.
- Die Antragstellerin beabsichtigt die wesentliche Änderung der Anlage durch einen Hallenneubau, in dem die gesamte Tierannahme, Schlachtung und Zerlegung erfolgen sollen. Die genehmigte Schlachtkapazität von max. 45 t/d bleiben unverändert.
Die genehmigte Räucheranlage bleibt ebenfalls unverändert.
Mit der geplanten Änderung sollen für die Verwertung der Schlachtnebenprodukte bzw. tierischen Abfälle folgende Anlagentypen gemäß Anlage 1 der 4. BImSchV beantragt werden, die ebenfalls in dem o. g. Hallenneubau vorgesehen sind:
- 7.9.2 (G): Anlagen zur Herstellung von Futter- oder Düngemitteln oder technischen Fetten aus den Schlachtnebenprodukten Knochen, Tierhaare, Federn, Hörner, Klauen oder Blut, < 75 t/d Fertigerzeugnisse (Kapazität der Anlage < 22 t/d) und
- 7.12.1.2 (G): Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von < 10 t/d (Kapazität der Anlage < 1 t/d).
Die wesentliche Änderung erstreckt sich auf folgende Punkte:
- Umnutzung der vorhandenen Annahme/ Schlachtung (ehemals Betriebseinheit 1) zur Kommissionierung und zum Online-Shop
- Nutzung der vorhandenen Wasch- und Lagerhalle (ehemals Betriebseinheit 1) zu einer Halle mit Bereich zur Kistenwäsche der Kat. 2- und Kat. 3-Materialien, Bereich der Lagerung der hergestellten Proteine aus der Verwertungsanlage der TNP (Kat. 3) in Big Bags und Bereich zur Lagerung von Verpackungsmaterialien und ähnlichem
- Errichtung und Betrieb einer geschlossenen Halle für
separaten Bereich Schlachtung:
- Lkw-Anlieferung
- Tier-Annahme
- CO2-Betäubungsanlage (CO2-Grube für die Bio-Masthähnchen)
- Elektrobetäubung für Puten und „Platzhalter“ für Nachrüstung der CO2-Betäubungsanlage (Betäubungsschränke für die Bio-Puten)
- Schlachtkette Bio-Masthähnchen inkl. tierärztliche Untersuchung
- Schlachtkette Bio-Puten inkl. tierärztliche Untersuchung
- Kühltunnel/ Kälteraum mit Industriekälteanlage und NH3-Tank a 0,84 t
- Grob- und Feinzerlegung
- Vakuumsystem zum direkten Transport der TNP (Kat. 3) in die Verwertungsanlage (TNP)
- Technik- und Kühlräume
- Kistenwäsche Zerlegung
- Kistenwäsche Transportkisten (LKW)
- LKW-Wäsche
- separater Lagerraum mit Container für Kat. 2-Material
- Errichtung und Betrieb von 2 CO2-Tanks a 19,3 t
separaten Bereich Verwertungsanlage (TNP, Kat. 3):
- Rohmaterialabteilung, in der die Nebenprodukte aus der Schlachtung angeliefert und zwischengelagert bzw. vor der Weiterverarbeitung auf < 30 mm Partikelgröße zerkleinert werden.
- Die Verarbeitungsabteilung, in der die Wärmebehandlung, Trocknung und Trennung erfolgen.
- Die Endproduktabteilung, in der die abschließende Verarbeitung des Proteinanteils einschließlich der Verpackung des Endprodukts stattfindet.
- Errichtung und Betrieb von 2 Tanks für Bio-Fett a 20,5 t
- Dampfkesselanlage mit 3,424 MW Feuerungswärmeleistung
Abluftreinigung mit chemischem Wäscher (2stufig) und Biofilter:
- IBC-Tank für Schwefelsäure (45-50 %ig) a 1.000 l
- IBC-Tank für Natronlauge (45-50 %ig) a 1.000 l
- Tank für Ammoniumsulfat (Abwasser) a 10.000 l
- Tank für Natriumhydrogensulfid (Abwasser) a. 10.000 l
- Biofilter aus Wurzelholz/ Hackschnitzel, gesamt ca. 850 m³
Sozialbereich (Obergeschoss) mit Büro-, Aufenthaltsräumen und Sanitärbereich für Personal
- Errichtung und Betrieb einer Flotationsanlage zur Abwasserbehandlung aus Schlachtprozessen mit Misch- und Ausgleichsbehälter a 30 m³ und Tank für Schlammstapel (Flotat) a 15 m³ und Biofilter (Containermodul)
- Rückbau der Container für Schlachtabfälle, Blut und Innereien in der Abfallstation (Betriebseinheit 4)
- Errichtung und Betrieb eines Löschwasserbrunnens
- Errichtung einer Desinfektionswanne in der LKW-Zufahrt
- Errichtung einer Feuerwehrumfahrung
- Der Genehmigungsbescheid wird unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden, erteilt.
- Die Genehmigung zur wesentlichen Änderung erlischt, wenn nicht bis zum 30. September 2029 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der geänderten Anlage begonnen wurde.
- Die unter D. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, erhoben werden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 20.10.2026 bis einschließlich 03.11.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.



