Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Schwerin (WKA Göhrener Tannen I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 19.10.2026
Die Naturwind Schwerin GmbH (Sitz: Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) erhielt mit Datum vom 17.09.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 74/26).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der Naturwind Schwerin GmbH die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Vestas V162-7.2 MW mit Serrations (STE)[1] mit einer Gesamthöhe von 250 m, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 7,2 MW an nachfolgend genanntem Standort
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19061 Schwerin OT Krebsförden |
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mit den Standortkoordinaten[2] |
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Bezeichnung |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 1 |
Krebsförden |
10 |
17/8 |
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33263333 |
5940508 |
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erteilt.
- Die unter C. d. B. (dieses Bescheides) aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter den Ziffern C.III.2., C.III.3., C.III.4. – ausgenommen C.4.17 bis C.4.20, C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9. und C.III.10 d. B. wird angeordnet.
- Die Ausnahmegenehmigung nach § 67 LBauO M-V i.V.m. § 6 LBauO M-V wird für die im Lageplan dargestellte Überdeckung unter der Bedingung Ziffer C.I.2.3 d. B. und unter der Auflage Ziffer C.III.3.1 d. B. erteilt.
- Die Ausnahmegenehmigung nach § 2 Nr. 6 WAbstVO M-V für die Unterschreitung des gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 des Landeswaldgesetzes einzuhaltenden Abstandes zum Wald von 30 Metern auf 0 Meter zur Waldgrenze bei der Errichtung von baulichen Anlagen wird erteilt.
- Die Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 3 AwSV zum Verwenden von Kühlflüssigkeit in der Gondel mit außenliegenden Rückkühler und Ausgleichbehälter wird erteilt.
- Die Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 3 AwSV für die Ausführung der Kranstellfläche zum Abfüllen flüssiger wassergefährdender Stoffe, der Abfüllfläche zum Austausch von Betriebsmitteln sowie Umschlagflächen zum Be- und Entladen von Betriebsmitteln wird erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Naturwind Schwerin GmbH.
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG vom Tage nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 20.10.2026 bis einschließlich 03.11.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM
https://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
[1] Serrated Trailing Edges
[2] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33



