Errichtung und Betrieb von 14 Windenergieanlagen in der Gemeinde Kruckow im WEG Kruckow (19/2015)

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 34/26  | 19.10.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

 

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid G 014/26 vom 01.07.2026, Az StALU MS 54-571/1818-1/2025, wurde Der Windpark Heydenhof-Neu Plötz Betriebs GmbH & Co. KG, Dorfstraße 50, 17129 Kruckow eine Genehmigung gemäß § 4 und § 19 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1                 Entscheidungsumfang

  1. Der Windpark Heydenhof-Neu Plötz Betriebs GmbH & Co. KG, Dorfstraße 50, 17129 Kruckow, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vierzehn Windenergieanlagen – WEA – vom Typ Nordex N-163 – 7,0 MW, im Windeignungsgebiet 19/2015 Kruckow, in der Gemeinde Kruckow, Gemarkungen Schmarsow (Flur 1, Flurstücke 121, 145, 147, 156, 151) Kruckow (Flur 1, Flurstücke 282/2, 238/1, 236/1, 241) und Kartlow (Flur 1, Flurstücke 374, 372/1 und Flur 2, Flurstück 58) erteilt.
  2. Die Genehmigung wird unter Bedingungen erteilt und ist mit Auflagen verbunden.
  3. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 26.06.2025, mit Posteingang vom 27.06.2025, i.d.F. vom 18.06.2026 (Posteingang der letzten Nachlieferung) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
  4. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.    - 4.1 Die zu leistenden Kompensationsflächenäquivalente von 608.532 KFÄ sind multifunktional auszugleichen.
  5. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 6.429.000,00 Euro festgesetzt.
  6. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 (Schallimmissionen), 2.3.2 (Schattenwurf) und 2.6 (Naturschutz) wird angeordnet.
  7. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit erteilt.
  8. Die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehenden Anlagen hiermit erteilt.
  9. Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.

 

1.1              Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

 

WEA-Nr. / Bez. der Anlage

WEA-Typ

Nennleistung

Hersteller

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

 

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

 

WEA 1

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 382931

N 5972432

164,0 m

163 m

245,50 m

Schmarsow

1

121

 

WEA 2

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 383378

N 5972558

164,0 m

163 m

245,50 m

Kruckow

1

282/2

 

 

WEA 3

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 383803

N 5972616

164,0 m

163 m

245,50 m

Kruckow

1

282/2

 

WEA 4

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 384219

N 5972742

164,0 m

163 m

245,50 m

Kruckow

1

238/1

 

WEA 5

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 384641

N 5972833

164,0 m

163 m

245,50 m

Kruckow

1

236/1

 

WEA 6

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 383353

N 5972186

164,0 m

163 m

245,50 m

Schmarsow

1

145

 

WEA 7

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 383565

N 5971907

164,0 m

163 m

245,50 m

Schmarsow

1

147

 

WEA 8

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 383851

N 5972230

164,0 m

163 m

245,50 m

Kruckow

1

282/2

 

WEA 9

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 384277

N 5972340

164,0 m

163 m

245,50 m

Kruckow

1

241

 

WEA 10

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 384703

N 5972468

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

1

374

 

WEA 11

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 383674

N 5971562

164,0 m

163 m

245,50 m

Schmarsow

1

156

 

WEA 12

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 384018

N 5971813

164,0 m

163 m

245,50 m

Schmarsow

1

151

 

WEA 13

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 384446

N 5972016

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

2

58

 

WEA 14

N-163 6.x TCS164

7.0 MW

Nordex

E 384892

N 5972148

164,0 m

163 m

245,50 m

Kartlow

1

372/1

Tabelle 1: Übersicht Anlagen

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

 

1.2              Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • gemeindliches Einvernehmens nach § 36 BauGB

 

1.3              Entscheidungsunterlagen

Antragsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

 

Ordner 1

 

Inhaltsverzeichnis

Blatt    0001 – 0003

Antrag, Kurzbeschreibung, Sonstiges   

Blatt    0004 – 0014

Lagepläne

Blatt    0015 – 0032

Flurstücksnachweise

Blatt    0033 – 0046

 

 

Ordner 2

 

Anlage + Betrieb     

Blatt    0047 – 0488

 

 

Ordner 3

 

Emissionen und Immissionen

Blatt    0489 – 0639

Arbeitsschutz und Sicherheit

Blatt    0640 – 0704

 

 

Ordner 4

 

Bauvorlagen und Brandschutz

Blatt    0705 – 0748

Natur-, Landschaft-, u. Bodenschutz

Blatt    0749 – 0841

Anlagenspezifische Unterlagen  

Blatt    0842 – 0952

Sonstige Unterlagen

Blatt    0953 – 0966

 

2                 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klagekann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann durch den Antragsteller innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 

3                 Auslegung des Bescheids

Der Genehmigungsbescheid ist einschließlich seiner Begründung in der Zeit vom 20.10.2026 (erster Tag) bis einschließlich 02.11.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.