Neugenehmigung einer Biogasanlage am Standort Grevesmühlen
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglich-keitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 05.10.2026
Die GrünGas Grevesmühlen GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit Biogasaufbereitung am Baarrsee 2/4/6 im „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ in 23936 Grevesmühlen. Die Biogasanlage soll einer regenerativen und nachhaltigen Energiegewinnung sowie der Substitution von Primärenergie durch regenerative Energieträger dienen. Hierfür sollen Behälter zur Fermentation, Gasspeicher, Gärrestläger, ein BHKW und eine Biogasaufbereitungsanlage mit zugehörigen Nebenanlagen errichtet werden. Für die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung der Biogasanlage ist eine Genehmigung nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG in Verbindung mit Nr. 8.4.2.1 und 9.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagenbedingten Auswirkungen (Lärm, Geräusch- und Geruchsimmissionen, Biotope/Flora/Fauna, Flächeninanspruchnahme und Störfallrisiko) auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt. Erhebliche negative Auswirkungen der geplanten Anlage können auf Grundlage von Prognosen ausgeschlossen werden. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.



