Ergänzendes Verfahren zum Vorhaben „Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA)“ in Bezug auf die Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.10.2026

Nr.B79/26  | 25.09.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  1. Vorhaben und bisheriger Verfahrensablauf

Die Vorhabenträgerin, die IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, Ihlenberg 1, 23923 Selmsdorf, beantragt bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), die Zulassung des Änderungsvorhabens „Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA)“ in Bezug auf die Deponie Ihlenberg. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein ergänzendes Verfahren in Gestalt eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Die IAG reichte den Antrag in diesem ergänzenden Planfeststellungsverfahren ursprünglich im Februar 2022 beim StALU WM ein. Die Antragstellung erfolgte in Anknüpfung an das ursprünglich ab Ende 2011 durchgeführte Plangenehmigungsverfahren zum Vorhaben „Deponieabschnittstrennung mittels MFA“, das in die Plangenehmigung des StALU WM vom 29.01.2013 mündete, an den sich anschließenden Verwaltungsprozess, betreffend die Plangenehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald, einschließlich des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 15.01.2019, Az. 5 K 12/14, mit dem das Oberverwaltungsgericht den Verwaltungsprozess „zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung“ ausgesetzt hat, sowie an den Scoping-Termin vom 11.12.2019. Auf der Grundlage der Vollständigkeitsprüfung durch das StALU WM überarbeitete die IAG die Antragsunterlagen und reichte die überarbeitete Fassung im März 2023 ein. 

Das Vorhaben „Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA)" beinhaltet eine Änderung der Deponie Ihlenberg und ihres Betriebes durch die Errichtung einer multifunktionalen Abdichtung (MFA) zur Deponieabschnittstrennung insbesondere zwecks Fortsetzung des Ablagerungsbetriebes auf dem verändert zugeschnittenen Deponieabschnitt (DA) 7 unter geänderten technischen Bedingungen. Insoweit umfasst das Vorhaben nicht nur die Beschaffenheit der Anlage, nämlich soweit durch die Errichtung der MFA der Aufbau des Deponiekörpers geändert wurde, sondern zudem auch den Betrieb, da auf die MFA Abfälle im DA 7 (oberhalb der Altdeponie, DA 1) abgelagert werden. Durch die MFA werden die in der Stilllegungsphase befindlichen Deponieabschnitte (hier „DA 1") der Deponie Ihlenberg bautechnisch von dem Ablagerungsbereich der Deponie abgegrenzt, der sich daran anlehnt bzw. oberhalb des DA 1 befindet, und der damit von dem entsprechend veränderten Zuschnitt des DA 7 umfasst ist. Der DA 7 ist der Deponieklasse (DK) III zuzuordnen und ermöglicht die Ablagerung solcher Abfälle, die gesetzlich als gefährlich eingestuft sind. 

Der Deponiestandort Ihlenberg 1 in 23923 Selmsdorf befindet sich etwa auf halber Strecke zwischen den Ortschaften Selmsdorf und Schönberg, südlich der Bundesstraße 104. Die bauliche Errichtung der Deponieabschnittstrennung mittels MFA betrifft die folgenden Flurstücke:

Gemarkung:       Selmsdorf
Flur:                      4
Flurstück:            19, 20, 33 - 39, 46, 47, 57

Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 15.01.2019, Az. 5 K 12/14 wird für das in Rede stehende Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als ergänzendes Verfahren gemäß § 4 Abs. 1b Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) i. V. m. § 75 Abs. 1a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt. Die ursprünglichen Planunterlagen haben bereits in der Zeit vom 17.07.2023 bis 16.08.2023 öffentlich ausgelegen.

 

  1. Anlass der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Laufe des Verfahrens haben sich Änderungen und Ergänzungen der ursprünglichen Planungen ergeben. Die Vorhabenträgerin hat hierzu insbesondere folgende geänderte bzw. zusätzliche Unterlagen vorgelegt:

  1. Planzeichnungen zur Darstellung der Bereiche „vertikales Dichtelement“, „Anschüt­tung/Profilierung außerhalb der MFA“ und „Fläche des Deponieabschnitts 7“ sowie zum Verlauf der „Vorhabengrenze MFA“
  2. Unterlagen zur Untersetzung des Nachweises der geologischen Barriere

Aus den neuen Unterlagen ergeben sich erstmals zeichnerisch nachvollziehbar die räumlichen Grenzen des Vorhabens mit einzelnen Komponenten und der Umfang von Maßnahmen zur Verwertung von Deponieersatzbaustoffen zwecks baustatisch erforderlicher Anschüttung an das vertikale Dichtelement (Abtrennung von angrenzenden Deponieabschnitten und Randanbindung an eine spätere Oberflächenabdichtung) sowie zwecks Profilierung des Deponiekörpers. Die Zulässigkeit der zur Verwertung vorgesehenen Deponieersatzbaustoffe mit den Zuordnungswerten der Deponieklasse II setzt die Existenz einer geologischen Barriere unterhalb der Deponie voraus, weshalb zur vollständigen Unterrichtung der Öffentlichkeit auch die ergänzende gutachterliche Bestätigung der geologischen Barriere zum Gegenstand der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemacht wird.   

Im Unterschied zu weiteren von der IAG nach der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung nachgereichten Unterlagen und Angaben zu Nachfragen des StALU WM betreffen die vorstehend genannten Änderungen und Ergänzungen diejenigen Unterlagen, die nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegen sind, und sie sind von Bedeutung für die Beurteilung, inwieweit durch das Vorhaben zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Für diese Fälle sieht § 22 Abs. 1 des Umwelt­verträg­­lich­keits­prüfungs­gesetzes (UVPG) die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Sie ist auf die Änderung zu beschränken.

 

  1. Art und Zeitraum der Auslegung

Die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen werden gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (in der seit dem 29.07.2026 geltenden Fassung) für die Dauer von einem Monat in der Zeit

vom 19.10.2026 bis einschließlich 19.11.2026

online auf der Homepage des StALU WM

https://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

und im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „MFA DK III Ihlenberg“

https://www.uvp-verbund.de

veröffentlicht.

Auf Verlangen eines Betroffenen, das während der Dauer der Auslegung an die Planfeststellungs­behörde zu richten ist, wird diesem eine andere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfü­gung gestellt, § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 1 Satz 2 VwVfG (in der seit dem 29.07.2026 geltenden Fassung).

 

  1. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen)

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Möglichkeit zu Äußerungen (zur Erhebung von Einwendungen und zur Abgabe von Stellungnahmen) sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 UVPG auf die oben genannten Änderungen der bereits ausgelegten Unterlagen beschränkt. Bereits fristgerecht erhobene Einwendungen und abgegebene Stellungnahmen bleiben Bestandteil des Verfahrens und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Die Äußerungsfrist wird gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 2 Satz 1 VwVfG auf sechs Wochen ab Beginn der Auslegung begrenzt und endet mit Ablauf des 30.11.2026.

Personen, Behörden und Vereinigungen, die sich durch die Planänderungen erstmals oder stärker als bisher in ihren Belangen oder Aufgabenbereichen berührt sehen, können innerhalb der Äußerungsfrist, das heißt

vom 19.10.2026 bis einschließlich 30.11.2026,

Einwendungen oder Stellungnahmen in elektronischer Form gemäß § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG per E-Mail an

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

einreichen.

Die für die Einhaltung der elektronischen Form maßgeblichen Regelungen in § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG lauten: „Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.“

Empfohlen wird, den Betreff: „Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung MFA DK III Ihlenberg" zu verwenden.

Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 und § 21 Satz 2 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 Satz 2 VwVfG (in der seit dem 29.07.2026 geltenden Fassung) wird hiermit darauf hingewiesen, dass

  1. etwaige Einwendungen von Betroffenen bei der Planfeststellungsbehörde innerhalb der Einwendungsfrist elektronisch zu erheben sind,
  2. Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwVfG bei der Planfeststellungsbehörde innerhalb der Einwendungsfrist elektronisch abzugeben sind,
  3. im Falle der Unzumutbarkeit einer elektronischen Erhebung oder Abgabe im Einzelfall auf Verlangen eine andere Weise zur Verfügung gestellt wird,
  4. mit Ablauf der Einwendungsfrist für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
  5. bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem eventuell durchzuführenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
  6. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch Information auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde benachrichtigt werden können,
  7. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen und Stellungnahmen auch durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde oder ihres Verwaltungsträgers erfolgen kann, und
  8. während der Dauer der Anhörung einem Betroffenen auf dessen Verlangen eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit von der Planfeststellungsbehörde zur Verfügung gestellt wird.

Ergänzend ergehen die folgenden Hinweise:

In Einwendungen und Stellungnahmen sind die Namen und Anschriften der Personen und Vereinigungen, für die sie abgegeben werden, vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen und Stellungnahmen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben. Einwendungen und Stellungnahmen werden der Vorhabenträgerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Zuständigkeit von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Die Unkenntlichmachung von Namen und Anschriften, von sonstigen personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen vor der Bekanntgabe kann verlangt werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

  1. Sonstiges

Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens ist das StALU WM, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin. Dort sind weitere relevante Informationen erhältlich und dort können Äußerungen oder Fragen eingereicht werden.

Bei der möglichen Zulassungsentscheidung handelt es sich um einen Planfeststellungsbeschluss. Falls ein Planfeststellungsbeschluss ergeht, verschmilzt er mit der Plangenehmigung des StALU WM vom 29.01.2013 zu einer Einheit und bewirkt die Zulassung des Vorhabens „Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA)“ nach Maßgabe seines Inhalts.

 

 

Schwerin, d. 05.10.2026