Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 016/26

Gemäß § 19 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 33/26  | 05.10.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid G 0016/26 vom 02.07.2026, Az StALU MS 51-571/1717-1/2024, wurde der Projektgesellschaft Windpark Utzedel GmbH & Co. KG, Mittelstraße 3B,12529 Schönefeld eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 

1                 Entscheidungsumfang

  1. Der Projektgesellschaft Windpark Utzedel GmbH & Co.KG, 12529 Schönefeld wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sechs Windenergieanlagen (WEA 1- WEA 6) des Typs Nordex N163 mit einer Nabenhöhe von je 164 m und einer Leistung von je 6,8 MW Leistung im Bereich des geplanten Eignungsgebietes für Windenergieanlagen Nr. 10 – Utzedel in der Gemeinde Utzedel, Gemarkung Teusin, Flur 3, Flurstücke 194; 206; 212 und Gemarkung Roidin, Flur 3, Flurstücke 59; 80

Die Entscheidung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

  1. Für die beantragten WEA 7 und WEA 8 in der Gemarkung Teusin, Flur 3, Flurstück 213 und Gemarkung Roidin, Flur 3, Flurstück 81 wird die immissionsrechtliche Genehmigung versagt.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 11.11.2022 i. d. F. vom 10.02.2026 (Posteingang der letzten Nachlieferung „Nachweis Grunddienstbarkeit für die Flurstücke 183 und 181 lastend auf Flurstück 94/2“) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
  3. Die Naturschutzgenehmigung wird hiermit erteilt. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig. Der erforderliche Kompensationsumfang wird auf 341.226 m² Kompensationsflächenäquivalente (KFÄ) festgesetzt.
  1. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 2.834.000,00 Euro festgesetzt.
  2. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3. (Immissionsschutzrechtliche Nebenbestimmungen) und 2.6 (Naturschutz) wird angeordnet.
  3. Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehenden Anlagen hiermit erteilt.
  4. Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.
  5. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit ersetzt. 

1.1              Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

 

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

(WSG 84)

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe ü GOK

(Gesamthöhe ü NN)

Gemarkung

Flur

Flurstück

#1

 

WEA 1

Nordex

N 163

6,8 MW

E 33377610

N 5968455

(53° 51´ 00,56´´ Nord und 13° 08´ 21,98´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

(280,7 m)

Teusin

3

194

#2

 

WEA 2

Nordex

N 163

6,8 MW

E 33377327

N 5968215

(53° 50´ 52,56´´ Nord und 13° 08´ 06,84´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

(283,9 m)

Teusin

3

206

#3

 

WEA 3

Nordex

N 163

6,8 MW

E 33377950

N 5968193

(53° 50´ 52,38´´ Nord und 13° 08´ 40,95´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

(282,0 m)

Roidin

3

59

#4

 

WEA 4

Nordex

N 163

6,8 MW

E 33377550

N 5967826

(53° 50´ 40,17´´ Nord und 13° 08´ 19,60´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

(288,3 m)

Teusin

3

212

#5

 

WEA 5

Nordex

N 163

6,8 MW

E 33378157

N 5967908

(53° 50´ 43,33´´ Nord und 13° 08´ 52,68´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

(284,9 m)

Roidin

3

80

#6

 

WEA 6

Nordex

N 163

6,8 MW

E 33377872

N 5967602

(53° 50´ 33,20´´ Nord und 13° 08´ 37,53´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

(286,5 m)

Teusin

3

212

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der der nachfolgend aufgeführten WEA wird abgelehnt.

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

(WSG 84)

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück

#7

 

WEA 7

Nordex

N 163

6,8 MW

E 33378415

N 5967678

(53° 50´ 36,11´´ Nord und 13° 08´ 07,12´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

Roidin

3

81

#8

 

WEA 8

Nordex

N 163

6,8 MW

E 33378189

N 5967376

(53° 50´ 26,16´´ Nord und 13° 08´ 55,19´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

Teusin

3

213

 1.2              Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Genehmigungen und Zulassungen ein, hier insbesondere:

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB

 1.3              Entscheidungsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

 Ordner 1

Inhaltsverzeichnis Blätter 1 – 3
Antrag Blätter 4 – 23
Lagepläne Blätter 24 – 27
Anlage und Betrieb Blätter 28 – 40

Emissionen und Immissionen im                        Einwirkungsbereich der Anlage

Blätter 41 – 134
Anlagensicherheit Blätter 135 – 136
Arbeitsschutz Blätter 137 – 193
Betriebseinstellung Blätter 194 – 214
Abfälle Blätter 215 – 222
Abwasser Blätter 223 – 252
Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz Blätter 253 – 296
Natur und Landschaft Blätter 297 – 453

Ordner 2

Inhaltsverzeichnis Blätter 454 – 456
Umweltverträglichkeitsprüfung Blätter 457 – 551
Anlagenspezifische Antragsunterlagen Blätter 552 – 653
nachgereichte Unterlagen Blätter 654 – 817
-Landschaftspflegerischer Begleitplan Blätter 654 – 676
- Prüfbescheid Typenprüfung Blätter 676 – 699
- Natura 2000-Vorstufe Blätter 700 – 715
- LPB – Anlage 9 / Anlage 10 Blätter 716 – 725
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Blätter 726 – 756
- Schallimmissionsprognose Blätter 757 – 790
- Ausdruck Handelsregister B Blätter 791 – 794
- Ausdruck Handelsregister A Blatt    795
- Inhaltsverzeichnis Ordner 1/2 Blätter 796 – 797
- Gutachten Standorteignung Blätter 798 – 815
- UVP-Bericht Blätter 816 – 868
- Sonstige anlagenspezifische Unterlagen Blätter 869 – 941
- Denkmalfachliche Stellungnahme  Blätter 942 – 958
- Geändertes Antragsformular Blätter 959 – 962
- Schallgutachten (akt. 2026) Blätter 963 – 1030

Berücksichtigt wurden zudem die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.

2                 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klagekann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 3                 Auslegung des Bescheids

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 06.10.2026 (erster Tag) bis einschließlich 19.10.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-1717-Utzedel-6-WEA

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.