Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 010/26

Gemäß § 19 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 32/26  | 05.10.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid G 010/26 vom 02.04.2026, Az StALU MS 51-571/1752/2023, wurde der Elde Windpark GmbH § Co. KG, Dorfstraße 23, 17209 Fincken eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1                 Entscheidungsumfang

  1. Der Elde Windpark GmbH & Co. KG, Dorfstr. 23, 17209 Fincken wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs WEA vom Typ Vestas V172-7,2 MW und einer WEA vom Typ Vestas V117-3,45 MW im im Entwurf befindlichen WEG „Fincken-Leizen“ in der Gemarkung Käselin Flur 1, Flurstücke 196; 202; 206, 207; 205, 237/1, 238/1 und 252, 253 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erteilt. Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 24.11.2023 (PE 28.11.2023), zuletzt geändert am 17.02.2026 (Posteingang der letzten Nachlieferung) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
  3. Die Naturschutzgenehmigung wird hiermit erteilt. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
  4. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 347.400,00 Euro festgesetzt.
  5. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 2.3.1, 2.3.1.1 bis 2.3.1.7 (Schallimmissionen), 2.3.2.1 bis 2.3.2.4 (Schattenwurf) und 2.6.1 bis 2.6.7.5 (Naturschutz) der Genehmigung wird angeordnet.
  6. Die denkmalrechtliche Genehmigung gem. § 7 Abs. 6 DSchG M-V wird erteilt.
  1. Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird hiermit erteilt.
  2. Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.
  3. Das gemeindliche Einvernehmen wird ersetzt.

1.1              Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

 

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

(WSG 84)

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück

„WEA 01“

Vestas

V172-7,2 MW

E 33328007

N 5916565

(53° 22´12,612´´ Nord und 12° 24´53,089´´ Ost)

175,0 m

172,0 m

261,0 m

Käselin

1

196

„WEA 02“

Vestas

V172-7,2 MW

E 33328440

N 5916523

(53° 22´11,759´´ Nord und 12° 25´16,576´´ Ost)

175,0 m

172,0 m

261,0 m

Käselin

1

196

„WEA 03“

Vestas

V172-7,2 MW

E 33328236

N 5916979

(53° 22´26,263´´ Nord und 12° 25´ 04,656´´ Ost)

175,0 m

172,0 m

261,0 m

Käselin

1

202

„WEA 04“

Vestas

V172-7,2 MW

E 33328669

N 5916893

(53° 22 23,988´´ Nord und 12° 25´ 28,232´´ Ost)

175,0 m

172,0 m

261,0 m

Käselin

1

206 u. 207

„WEA 05“

Vestas

V172-7,2 MW

E 33328531

N 5917309

(53° 22´ 37,276´´ Nord und 12° 25´19,960´´ Ost)

175,0 m

172,0 m

261,0 m

Käselin

1

205 u. 206

„WEA 06“

Vestas

V172-7,2 MW

E 33329111

N 5916869

(53° 22´ 23,729´´ Nord und 12° 25´52,169´´ Ost)

175,0 m

172,0 m

261,0 m

Käselin

1

237/1 u. 238/1

„WEA 07“

Vestas

V117-3,45 MW

E 33329708

N 5916854

(53° 22´23,938´´ Nord und 12° 26´24,472´´ Ost)

141,5 m

117,0 m

200 m

Käselin

1

252 u. 253

 

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.2              Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein, hier Baugenehmigung, Naturschutzgenehmigung, Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V und luftfahrtbehördliche Zustimmung.

1.3              Entscheidungsunterlagen 

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:  

Ordner 1

Inhaltsverzeichnis Blätter 0001 – 0003
Antrag

Blätter 0002 – 0014

Lagepläne Blätter 0015 – 0051
Anlage und Betrieb Blätter 0052 – 0266

Ordner 2

Inhaltsverzeichnis Blätter 0267 - 0269
Emissionen und Immissionen im
  Einwirkungsbereich der Anlage
Blätter 0270 – 0369
Anlagensicherheit Blätter 0370 – 0370
Arbeitsschutz Blätter 0371 – 0475
Betriebseinstellung Blätter 0476 – 0480
Abfälle Blätter 0481 – 0494

Abfall

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
Blätter 0495 – 0516
Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz Blätter 0517 – 0629

Ordner 3

Inhaltsverzeichnis Blätter 0630 – 0632
Natur, Landschaft und Bodenschutz

Blätter 0633 – 0840

Umweltverträglichkeitsprüfung Blätter 0841 – 0862
Anlagenspezifische Antragsunterlagen Blätter 0863 – 0995
Sonstige Unterlagen Blätter 0996 – 1024

Ordner 4 und 5

Nachreichungen Blätter 1043 – 1636

2          Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 

3                 Auslegung des Bescheids

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 06.10.2026 (erster Tag) bis einschließlich 19.10.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-1752-Finken-7-WEA 

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 545 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.