Freiwilliger Landtausch „Dorow“ – Einstellungsbeschluss
Bekanntmachung nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Aktenzeichen: 5433.2-N-22-033
Einstellungsbeschluss
- Der mit Datum vom 21.02.2007 angeordnete Freiwillige Landtausch „Dorow“ wird hiermit eingestellt.
- Die Tauschpartner tragen, jeder für sich, die ihnen im Verfahren entstandenen Kosten.
- Seitens der Flurneuordnungsbehörde werden für das bisher durchgeführte Verfahren und diesen Bescheid keine Kosten erhoben.
Begründung:
Aufgrund nachträglich eingetretener Umstände ist die Durchführung des Tauschverfahrens nicht realisierbar.
Das Eigentum an den Verfahrensflurstücken befindet sich teilweise nicht mehr im Eigentum der Antragsteller.
Das Tauschverfahren ist demzufolge gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpas-sungsgesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz einzustellen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 Absatz 3 Satz 3 der Verwaltungsgerichts-ordnung in Verbindung mit § 80 Absatz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgeset-zes Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Einstellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden.
Stralsund, 25.08.2026
Im Auftrag
gez. Garbers LS
Abteilungsleiter
Integrierte ländliche Entwicklung



