Errichtung und Betrieb von drei WKA am Standort Holthusen (WKA Alt Zachun IV),Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 7. September 2026

Nr.B77/26  | 11.09.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die NaturStromProjekte GmbH (Palaisplatz 3, 01097 Dresden) plant die Errichtung und den Betrieb von drei WKA des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von 6.800 kW, einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m sowie einer Gesamthöhe von 266,5 m.


Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden.


Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).


Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.


Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m § 9 Abs. 1 S. 2 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.


Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Denkmal, Risikogutachten Bahn, Natur- und Artenschutz, UVP Bericht).


Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 15. September 2026 bis einschließlich 14. Oktober 2026 zu den angegebenen Zeiten im


1.    Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Windkraft

Montag bis Donnerstag: 7:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr


Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 6632) die Einsichtnahme möglich.


2.    Amt Hagenow Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow – Raum 212


Dienstag, 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr


Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03883 6107 - 0) die Einsichtnahme möglich.


3.     Amt Stralendorf, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf – Raum 001


Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr


Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03869 7600 - 0) die Einsichtnahme möglich.


Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Alt Zachun IV“


https://www.uvp-verbund.de/portal/


Des Weiteren erfolgt die Auslegung online auf der Seite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unter dem Suchbegriff „WKA Alt Zachun IV“


https://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/


Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 15. September 2026 bis einschließlich 16. November 2026 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:


StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de


unter dem Betreff: „Einwendung WKA Alt Zachun IV“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.


Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.


Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.


Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.