Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkungen Groß Schwiesow – Mistorf XIII
Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der wpd Windpark Mistorf Erweiterung Süd GmbH & Co. KG (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) mit Bescheid vom 29.06.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei WEA in der Gemarkung Groß Schwiesow erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 17.12.2025 wird der wpd Windpark Mistorf Erweiterung Süd GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt drei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
|
ID |
Typ |
Nennleistung [MW] |
Naben-höhe [m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamt-höhe ü. Grund [m] |
max. Gesamthöhe |
|
1278-01 |
Nordex N163/6.X STE |
7,00 |
118,00 |
163,00 |
199,50 |
236,40 |
|
1278-02 |
Nordex N163/6.X STE |
7,00 |
118,00 |
163,00 |
199,50 |
236,10 |
|
1278-03 |
Nordex N163/6.X STE |
7,00 |
118,00 |
163,00 |
199,50 |
237,40 |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Die WEA wird an folgendem Standort genehmigt:
|
ID |
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33 |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
|
|
1278-01 |
R: 33310100 |
H: 5969908 |
Groß Schwiesow |
1 |
412 |
|
1278-02 |
R: 33310592 |
H: 5969682 |
Groß Schwiesow |
1 |
421 |
|
1278-03 |
R: 33310544 |
H: 5970106 |
Groß Schwiesow |
1 |
415 |
Tabelle 2: Standorte der WEA
Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
Die in Anlage 1 aufgeführten Antragsunterlagen (AU) sind Bestandteil der Genehmigung.
Die WEA ist mit allen Nebeneinrichtungen entsprechend den unter Anlage 1 genannten Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit sich aus den nachstehenden Auflagen nichts Abweichendes ergibt.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1 bis 7.3, 7.3, 7.5 bis 7.10, 7.11 bis 7.22, 7.23, 7.24 bis 7.36, 7.37, 7.38 bis 7.60, 7.61 bis 7.64, 7.65, 7.66, 7.67, 7.68 und 7.69 bis 7.92 sowie 7.93 bis 7.98 wird angeordnet.
- Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 24.07.2031 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage aufgenommen worden ist. Dazu ist der Hinweis Nr. 1 zu dem Erlöschen der nach § 13 BImSchG einkonzentrierten Genehmigungen zu beachten.
- Für die beantragte WEA wird gemäß § 16 Abs. 3 AwSV die wasserrechtliche Ausnahme für die außenliegenden Rückkühler sowie zum Verzicht auf ortsfeste Abfüll- und Umschlagsflächen, unter Beachtung entsprechender Auflagen, erteilt.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 08.09.2026 bis einschließlich 21.09.2026 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867542).
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Landesbehördenzentrum Rostock, Haus 1, Blücherstraße 1, 18055 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann stattdessen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann gemäß § 63 Abs. 2 BImSchG nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt werden und begründet werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald.



