Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Produktion von Biodiesel (Fettsäuremethylester) Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 31.08.2026

Nr.B76/26  | 27.08.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Nordev GmbH & Co. KG. erhielt mit Datum vom 11.06.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 52/26). Die Anlage wird in Parchim betrieben werden.

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Der

Nordev GmbH & Co. KG.

Zum Strauchberg 6

19370 Parchim

 

wird auf Grundlage der Antragsunterlagen vom 13. Oktober 2023 (letzte Änderungen: 17.12.2025), eingegangen am 13. Oktober 2023, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb

einer Anlage zur " Herstellung von Biodiesel (Fettsäuremethylester)“

am Standort 

Zum Strauchberg 6

19370 Parchim

Gemarkung: Parchim

Flur: 53; Flurstücke: 2/11

 

erteilt.

  1. Die Genehmigung nach Nr. A.1 dieses Bescheides (B.) erlischt, wenn nicht bis zum 11.06.2029 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen wurde.
  2. Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende Anlagen bzw. Anlagenteile und Nebenanlagen:

- Hauptanlage Veresterungsanlage (HA 0100) mit folgenden Nebenanlagen (AN)

- Chemische Abfallbehandlung (AN 001)

- Destillieren, Trocknen, Verdampfen von nicht-gefährliche Abfällen (AN 002)

  • Veresterung (Saurer Reaktor 1 -3) (BE 110)
  • Umesterung (Umesterungsreaktor) (BE 120)
  • Trockner (destillieren, verdampfen) (BE 130)
  • Entmethanolisierung (BE 140)

- Methanol-Anlage (AN 260)

  • Lagertank Methanol (BE 260)

- Tanklager (BE 200)

  • Ester-Crude-Lager 1 (BE 210)
  • Ester-Crude-Lager 2 (BE 220)
  • Fettsäure-Lager 1 (BE 230)
  • Fettsäure-Lager 2 (BE 240)
  • Sauerwasser Lager (BE 250)

- Nebenanlagen (BE 300)

  • Wärmeerzeugung (BE310)
  • Kälteerzeugung (BE 320)
  • Gaswäscher (BE 330)
  • Container Qualitätssicherung (BE 340)

- Gefahrstofflagerung (BE 400)

  • Lagertank Schwefelsäure (BE 430)
  • Lagertank Kaliummethylat (BE 440)
  • Lagertank Schwefelsäure bzw. Säure-Lagertank (BE 450)

 

  1. Die Genehmigung erstreckt sich auf den Einsatz, Annahme, Lagerung und Behandlung von Abfällen mit den Abfallschlüsselnummern:

02   Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

02 01         Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

02 01 01   Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen

02 01 03   Abfälle aus pflanzlichem Gewebe

 

02 03         Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse,

Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der

Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse

02 03 01   Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrenn-

      prozessen

02 03 04   Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrenn-

prozessen

02 03 05   Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

02 03 99   Abfälle a. n. g.

 

02 04         Abfälle aus der Zuckerherstellung

02 04 99   Abfälle a. n. g.

 

02 05         Abfälle aus der Milchverarbeitung

02 05 02   Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

 

02 06         Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

02 06 99   Abfälle a. n. g.

 

02 07         Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien

Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)

02 07 99   Abfälle a. n. g.

 

07   Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

07 01         Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien

07 01 99   Abfälle a. n. g

 

07 06         Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln

  • 6 99 Abfälle a. n. g

 

20   Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

20 01         Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

20 01 08   biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle

20 01 25   Speiseöle und –fette

 

  1. In der Anlage dürfen nur die unter A.4. dieses Bescheides (d.B.) genannten Abfälle zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung angenommen werden.

 

  1. Dieser Genehmigungsbescheid ist kostenpflichtig. Die Kosten hat die Nordev GmbH & Co. KG zu tragen.

Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der o.g. Anlagen wird unter Anrechnung der geleisteten Vorschusszahlung auf

XXX €

festgesetzt. Der Betrag ist unter Angabe des Kassenzeichens bis zum 15.07.2026 auf folgende Bankverbindung zu überweisen:

Empfänger:                Landesamt für Finanzen MV

IBAN:                          DE26 1300 0000 0014 0015 18

BIC:                            MARKDEF1130

Kassenzeichen:          69862600XXXX X

  1. Dem Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 3 LBauO M-V wird auf Grundlage von § 67 Abs. 1 LBauO M-V unter Berücksichtigung des Zwecks der Anforderung und unter Würdigung der öffentlichen Belange stattgegeben.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

 

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, erhoben werden.

 

Die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts lautet:

  • Herstellung von organischen Grundchemikalien
  • Abfallbehandlung

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 01.09.2026 bis einschließlich 14.09.2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 16:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.