Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Produktion von Biodiesel (Fettsäuremethylester) Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 31.08.2026
Die Nordev GmbH & Co. KG. erhielt mit Datum vom 11.06.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 52/26). Die Anlage wird in Parchim betrieben werden.
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Der
Nordev GmbH & Co. KG.
Zum Strauchberg 6
19370 Parchim
wird auf Grundlage der Antragsunterlagen vom 13. Oktober 2023 (letzte Änderungen: 17.12.2025), eingegangen am 13. Oktober 2023, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb
einer Anlage zur " Herstellung von Biodiesel (Fettsäuremethylester)“
am Standort
Zum Strauchberg 6
19370 Parchim
Gemarkung: Parchim
Flur: 53; Flurstücke: 2/11
erteilt.
- Die Genehmigung nach Nr. A.1 dieses Bescheides (B.) erlischt, wenn nicht bis zum 11.06.2029 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen wurde.
- Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende Anlagen bzw. Anlagenteile und Nebenanlagen:
- Hauptanlage Veresterungsanlage (HA 0100) mit folgenden Nebenanlagen (AN)
- Chemische Abfallbehandlung (AN 001)
- Destillieren, Trocknen, Verdampfen von nicht-gefährliche Abfällen (AN 002)
- Veresterung (Saurer Reaktor 1 -3) (BE 110)
- Umesterung (Umesterungsreaktor) (BE 120)
- Trockner (destillieren, verdampfen) (BE 130)
- Entmethanolisierung (BE 140)
- Methanol-Anlage (AN 260)
- Lagertank Methanol (BE 260)
- Tanklager (BE 200)
- Ester-Crude-Lager 1 (BE 210)
- Ester-Crude-Lager 2 (BE 220)
- Fettsäure-Lager 1 (BE 230)
- Fettsäure-Lager 2 (BE 240)
- Sauerwasser Lager (BE 250)
- Nebenanlagen (BE 300)
- Wärmeerzeugung (BE310)
- Kälteerzeugung (BE 320)
- Gaswäscher (BE 330)
- Container Qualitätssicherung (BE 340)
- Gefahrstofflagerung (BE 400)
- Lagertank Schwefelsäure (BE 430)
- Lagertank Kaliummethylat (BE 440)
- Lagertank Schwefelsäure bzw. Säure-Lagertank (BE 450)
- Die Genehmigung erstreckt sich auf den Einsatz, Annahme, Lagerung und Behandlung von Abfällen mit den Abfallschlüsselnummern:
02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse,
Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der
Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 01 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrenn-
prozessen
02 03 04 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrenn-
prozessen
02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 99 Abfälle a. n. g.
02 04 Abfälle aus der Zuckerherstellung
02 04 99 Abfälle a. n. g.
02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 99 Abfälle a. n. g.
02 07 Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien
Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 99 Abfälle a. n. g.
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
07 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien
07 01 99 Abfälle a. n. g
07 06 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
- 6 99 Abfälle a. n. g
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 25 Speiseöle und –fette
- In der Anlage dürfen nur die unter A.4. dieses Bescheides (d.B.) genannten Abfälle zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung angenommen werden.
- Dieser Genehmigungsbescheid ist kostenpflichtig. Die Kosten hat die Nordev GmbH & Co. KG zu tragen.
Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der o.g. Anlagen wird unter Anrechnung der geleisteten Vorschusszahlung auf
XXX €
festgesetzt. Der Betrag ist unter Angabe des Kassenzeichens bis zum 15.07.2026 auf folgende Bankverbindung zu überweisen:
Empfänger: Landesamt für Finanzen MV
IBAN: DE26 1300 0000 0014 0015 18
BIC: MARKDEF1130
Kassenzeichen: 69862600XXXX X
- Dem Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 3 LBauO M-V wird auf Grundlage von § 67 Abs. 1 LBauO M-V unter Berücksichtigung des Zwecks der Anforderung und unter Würdigung der öffentlichen Belange stattgegeben.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, erhoben werden.
Die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts lautet:
- Herstellung von organischen Grundchemikalien
- Abfallbehandlung
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 01.09.2026 bis einschließlich 14.09.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.



