Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von neun Windenergieanlagen Vestas V162-7.2 der Prokon Regenerative Energien eG im WP Dennin II
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.059/23-51 vom 18.06.2026 wurde der PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von neun Windenergieanlagen (WEA) im vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BImSchG erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
I. Entscheidung
1. Entscheidungsinhalt
1.1 Der PROKON Regenerative Energien eG,
Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe
wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 28.09.2023, Posteingang am 04.10.2023, zuletzt ergänzt am 20.02.2026, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von neun Windenergieanlage (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.
1.2 Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von neun WEA des Typs Vestas V162 mit 7.2 MW Nennleistung am Standort Dennin in der Gemeinde Spantekow, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) 26/2015 Spantekow, entsprechend der nachstehenden Angaben, inkl. Tabelle 1.
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: WEA 03, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12
Typ: Vestas V162
Nabenhöhe: 169,00 m
Rotordurchmesser: 162,00 m
Gesamthöhe über Grund: 250,00 m
Nennleistung: 7,2 MW
Tab. 1: Standortdaten der WEA
|
WEA-Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rechtswert a) |
Hochwert a) |
|
03 |
Dennin |
4 |
3/1 |
33.399.043 |
5.963.370 |
|
05 |
Dennin |
4 |
6 |
33.399.514 |
5.962.948 |
|
06 |
Dennin |
5 |
5 |
33.400.021 |
5.962.873 |
|
07 |
Dennin |
6 |
1/1 |
33.400.007 |
5.962.433 |
|
08 |
Dennin |
4 |
6 |
33.399.570 |
5.962.540 |
|
09 |
Dennin |
4 |
7 |
33.398.914 |
5.962.593 |
|
10 |
Dennin |
3 |
3 |
33.399.115 |
5.962.245 |
|
11 |
Dennin |
3 |
1 |
33.398.604 |
5.961.873 |
|
12 |
Dennin |
3 |
1 |
33.398.345 |
5.961.490 |
- a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Kranstell- und Montageflächen und Fundamente.
Alle neun WEA sollen in den Beurteilungszeiträumen tagsüber und nachts im Mode SO7200 mit einer maximalen Leistungsabgabe von 7.200 kW betrieben werden und unterliegen den folgenden Schallimmissionsbegrenzungen:
Le,max = 108,0 dB(A)
1.3 Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA 03 und WEA 05 bis WEA 12, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen nach Ziffern I.3.4.3, I.3.4.4, I.3.4.9, I.3.4.10, I.3.10.6, I.3.10.7 und I.3.10.8 des Genehmigungsbescheides (Schall, Schattenwurf, Artenschutz).
1.4 Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2016, S. 66)
- Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG und § 20 Abs. 1 NatSchAG MV (Eingriffe in geschützte Biotope)
2. Antrags- und Entscheidungsunterlagen
Die Genehmigung wurde nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die unter I.3 aufgeführten Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen wurde.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung
(Dritt-)Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) sowie der zugehörigen Antragsunterlagen kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 08.09.2026 (erster Tag) bis 21.09.2026 (letzter Tag), wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt (Kontakt: 0385-58868000).
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



