Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage Typ Nordex N163/6.X, 7.0 MW im Windpark Blesewitz
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.042/25-54 vom 18.03.2026 wurde der Fa. BS Windertrag Nr.18 GmbH & Co. KG, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 i. V. m. 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
I. Entscheidung
Der
BS Windertrag Nr. 18 GmbH & Co. KG
Joachim-Karnatz-Allee 1
10557 Berlin
wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 23. Juni 2025, Posteingang am 24. Juni 2025, zuletzt ergänzt am 22.12.2025 per E-Mail und am 05.01.2026 per Post, die Änderungsgenehmigung gemäß § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Nr. 1.6.2V-60.057/22-51 vom 07.06.2024 für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) innerhalb des Windenergiegebietes (WEG) Nr. 24/2015 Blesewitz erteilt.
Alle Inhalts- und Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid Nr. 1.6.2V-60.057/22-51 vom 07.06.2024 gelten unverändert fort, soweit sich nicht durch die nachfolgenden Festlegungen etwas Anderes ergibt.
I.1 Gegenstand der Änderungsgenehmigung
Gegenstand des Änderungsantrags ist
- die Änderung des Anlagentyps von Vestas V162 6.2 MW zu Nordex N163/6.X, 7.0 MW mit STE (serrated trailing edges),
- die Erhöhung des Rotordurchmessers von 162 m auf 163 m,
- die Verringerung der Nabenhöhe von 169 m auf 164 m sowie
- die Verringerung der Gesamthöhe von 250 m auf 245,5 m
entsprechend der nachstehenden Daten, inkl. Tabelle 1.
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: WEA 01
Hersteller: Nordex
Typ: N163/6.X
Nabenhöhe: 164 m
Rotordurchmesser: 163 m
Gesamthöhe über Grund: 245,5 m
Nennleistung: 7 MW
Tabelle 1: Standortdaten der WEA
|
WEA |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rechtswert a) |
Hochwert a) |
|
01 |
Blesewitz |
2 |
35 |
33407977 |
5965996 |
- a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM, Zone 33
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):
- die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-)Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) sowie der betreffenden Antragsunterlagen kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 25.08.2026 bis 07.09.2026, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



