Wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage Zepkow
Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 7, 8 BImSchG sowie § 21a der 9. BImSchV Veröffentlichung der Wasserrechtlichen Erlaubnis
Mit dem Bescheid WE 001/26 vom 29.07.2026 wurde der Agrar GmbH Zepkow, Wredenhagener Straße 3, 17209 Zepkow auf Antrag vom 17.06.2024 (Posteingang am 25.06.2024) zuletzt geändert am 30.10.2024 (Posteingang 06.11.2024) im Zusammenhang mit der Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Wesentliche Änderung zur Umnutzung einer Rinderanlage in eine Hähnchenmastanlage in Zepkow (ÄG 006/26) und im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
- Entscheidungsumfang
Zweck, Umfang und örtliche Lage der Gewässerbenutzung
Dem Vorhabenträger der Agrar GmbH Zepkow wird widerruflich erlaubt, das anfallende, gesammelte Niederschlagswasser aus dem Bereich der Dach- und Hofflächen auf dem Betriebsgelände der zukünftigen Masthähnchenanlage Zepkow, Wredenhagener Straße 3 in 17209 Zepkow (Einzugsgebiet ca. 3,28 ha), über eine Abscheideranlage (Lamellenklärer) in das Graben-Gewässer II. Ordnung 005-000-003, einzuleiten.
Örtliche Lage Einzugsgebiet und Einleitstelle
Das Einzugsgebiet umfasst das Anlagengelände an folgendem Standort
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Eldetal
Gemarkung: Zepkow
Flur: 1
Flurstücke: 157/6 – 157/9
Die wasserrechtliche Erlaubnis gestattet die Einleitung des gesammelten unbelasteten Niederschlagswassers in das
Gewässer: Graben 005-000-003
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Eldetal
Gemarkung: Zepkow
Flur: 2
Flurstück: 153
Einleitstelle: ETRS89 / UTM Zone 33N-EPSG: 25833
Rechtswert: ca. 333057 Hochwert: ca. 5908179
Die maximal zulässige Einleitmenge, gemessen am Einlauf in das Gewässer, beträgt:
QR,max (r15,1) = 322,74 l/s (Regenspende r(15,1) = 103,3 l/s x ha)
- Entscheidungsunterlagen
Zur Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen lagen folgende Unterlagen vor:
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis Bl. 001 - 005
zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches
Gewässer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz
vom 17.06.2024 [inkl. Deckblatt]
- Erläuterungsbericht und Berechnungen Bl. 006 - 028
(erstellt durch Ing. Büro A. Timme, Lastrup)
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag zur Einleitung vom Bl. 029 - 045
Niederschlagswasser der „Agrar GmbH Zepkow“ / Wasser-
rahmenrichtlinie, erstellt durch das Institut biota, Bützow,
vom 06.05.2024
- Wasserrechtliche Entscheidung des LK Mecklenburgische Bl. 046 - 049
Seenplatte (Az. 662-NW-71175-49-2024) vom 13.08.2024
- Stellungnahme STN 16-23 des Wasser- und Bodenverbands- Bl. 050
„Müritz“, Röbel vom 07.02.2023
- Stellungnahme StALU MS, Abt. 4 vom 13.10.2025 Bl. 051
Die Erlaubnis wurde unter Nebenbestimmungen erteilt.
Für die Erlaubnis gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Erlaubnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Hinweis auf BVT-Merkblatt
Ein BVT-Merkblatt (Best available technique reference dokument - BREF) liegt bisher nicht vor.
Auslegung des Bescheids
Die Wasserrechtliche Erlaubnis ist in der Zeit vom 18.08.2026 (erster Tag) bis einschließlich 31.08.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Die entsprechenden Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Zepkow-THA-WE
Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Bescheids in der Zeit vom 18.08.2026 (erster Tag) bis einschließlich 31.08.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung unter der Tel.: 0385 58869522 oder per E-Mail (poststelle@stalums.mv-regierung.de) zur Einsichtnahme aus,
oder beim Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, Bauamt (Zi. 2.8), 17207 Röbel/Müritz in der Zeit von
Montag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.



