Änderung des Typs einer Windenergieanlage (WKA) vor Errichtung und Betrieb am Standort Gresse (WKA Gresse I),Bekanntmachung Änderungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 10.08.2026
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG Niederlassung Nord (Sitz in 18055 Rostock) erhielt die Änderungsgenehmigung (Gez.: 31/26) mit Datum vom 24. April 2026 für oben genanntes Vorhaben.
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG Niederlassung Nord die Genehmigung zur wesentlichen Änderung von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Vestas V162 -5.6 MW mit einer Gesamthöhe von 250 m (über Grund), einer Nabenhöhe von 166,0 m (zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3,0 m), einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW zum Anlagentyp Nordex N175-6.8 MW mit einer Gesamthöhe von 267,5 m, einer Nabenhöhe von 179 m zzgl. 1 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 175 m, und einer Nennleistung von 6,8 MW an nachfolgend genanntem Standort
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19258 Gresse, Gemarkung Gresse |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 1 |
6 |
74 |
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33219595 |
5929421 |
erteilt.
- Die Genehmigung nach Nr. A.1 dieses Bescheides (d. B.) umfasst die wesentliche Änderung durch die Typenänderung von einer WKA ohne Standortverschiebung mit einer Gesamterhöhung von 17,5 m und einer Erhöhung der Rotordurchlaufhöhe um 6,5 m, wobei die Erteilung der Nebenbestimmungen auf bauliche und betriebliche Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche und nachteilige Auswirkungen durch Turbulenzen beschränkt sind.
- Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Gez.: 29/25 vom 04.07.2025 wird hiermit in nachfolgend genannten Abschnitten
A. Entscheidung
Nr. 1.,3. und 6.
C. Nebenbestimmung
II. Befristung
III. Auflagen: III.2.1 – 2.7 (Bauordnung)
III. 3.1 – III.3.3 (Immissionsschutz, Aspekt Schall)
III. 8.11 und 8.17 (Luftfahrt)
III. 10.7 (Anzeigen und Abnahmen)
E. Hinweise
I. 2.9 (Bauordnung)
I. 9.3 (Luftfahrt)
ersetzt oder ergänzt.
- Die unter C. d. B. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.II.2, C.II.3, C.II.4. und C.II.5. d. B. wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Die Kosten des Änderungsgenehmigungsverfahrens trägt die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG Niederlassung Nord.
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Eine Ausfertigung des Änderungsgenehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 11.08.2026 bis einschließlich 25.08.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung aller Unterlagen gemäß § 10 Abs. 8 Satz 4 BImSchG online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
und im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Gresse I“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung für Dritte:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.



