Bodenordnungsverfahren „Poseritz I“ - Bekanntgabe und Erläuterung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan und Ladung zum Anhörungstermin

Bekanntmachung nach § 60 i.V.m. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Nr.B 683  | 30.07.2026  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

 

Gemeinde Poseritz und Stadt Garz

 Az.: 33269/5433.31-0

Bekanntgabe und Erläuterung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan und Ladung
zum Anhörungstermin im Bodenordnungsverfahren „Poseritz I“


Gemäß § 60 i.V.m. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist der 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan den hiervon betroffenen Beteiligten1) am Verfahren bekannt zu geben. Hierzu erhalten die Teilnehmer2) neben der Ladung einen sie betreffenden Auszug des Bodenordnungsplans, bestehend aus Nachweisen und Karten sowie ein Merkblatt übersandt.

  1. Auslegung und Bekanntgabe des Nachtrages zum Bodenordnungsplan zur Einsichtnahme
    Die Auslegung des Plantextes (Auszug), der Gebietskarte sowie der Zuteilungskarte erfolgt zur Einsichtnahme für die Teilnehmer und Nebenbeteiligten3) des Verfahrens in der Zeit vom 07.09. – 25.09.2026 im Amt Bergen auf Rügen, Bauamt, vor dem Zimmer 401, Markt 5/6, in 18528 Bergen auf Rügen, zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses:

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 12:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr.

Darüber hinaus sind die genannten Unterlagen im betreffenden Zeitraum im Internet auf der Homepage der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH unter einsehbar.

Erläuterungstermine finden am 16. und 17.09.2026 jeweils von 09:00 – 16:00 Uhr statt.
In diesem Zeitraum stehen die Mitarbeiter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH


a) Herr Witte (Tel. 03866/ 404-105, E-Mail henning.witte@lgmv.de ) und
b) Herr Schwank (Tel. 03866/ 404-175, E-Mail thomas.schwank@lgmv.de)


für gewünschte Erläuterungen der Verfahrensunterlagen, der neuen Feldeinteilung und zur Klärung weiterer Fragen im Gemeindezentrum „Uns Dörphus“ Lindenstraße 23 in 18574 Poseritz, zur Verfügung. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird gebeten, mit Herrn Witte und/oder Herrn Schwank vorab einen Termin in diesem Zeitraum zu vereinbaren.

Die unentgeltliche Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit (Grenzanzeige vor Ort) wird am 29. und 30.09.2026 nur auf Wunsch durchgeführt. Hierzu sind im vorherigen Erläuterungstermin oder telefonisch bis einschließlich 17.09.2026 mit den vorgenannten Bearbeitern Herrn Witte und/oder Herrn Schwank Termine zu vereinbaren.

2. Anhörungstermin zur Entgegennahme von Widersprüchen
Der Anhörungstermin zum 1. Nachtrag im Bodenordnungsverfahren „Poseritz I“ wird auf

Mittwoch den 07.10.2026, um 18.00Uhr
im Gemeindezentrum „Uns Dörphus“
Lindenstraße 23 in 18574 Poseritz

festgesetzt, zu dem die am Nachtrag Beteiligten (Widerspruchsführer und Beteiligte, die durch erforderliche Änderungen am Bodenordnungsplan betroffen sind) hiermit geladen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 59 Abs. 2 FlurbG Widersprüche gegen den 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.
Allgemeine Auskünfte und Erläuterungen werden im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt. Dafür stehen die vorgenannten Erläuterungstermine zur Verfügung.

Allgemeine Hinweise:
Von den Nichterschienenen und den anwesenden Beteiligten, die sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Nachtrag zum Bodenordnungsplan erklären, wird angenommen, dass sie mit diesem einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Abteilung Flurneuordnung, Lindenallee 2a in 19067 Leezen, erhältlich. Im Interesse der Beteiligten wird empfohlen zu dem Termin persönlich zu erscheinen.

Sofern Beteiligte mit den im Nachtrag zum Bodenordnungsplan zusammengefassten Ergebnissen einverstanden sind, ist eine Teilnahme am Anhörungstermin nicht erforderlich.

Stralsund, den 16.07.2026
Im Auftrag


gez. Eulenberger
Dezernatsleiter
Integrierte ländliche Entwicklung

                                                                                                                                              ____   

1) Teilnehmer und Nebenbeteiligte (siehe 2) und 3)) stellen die Beteiligten am Verfahren dar.

2) Teilnehmer gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG:

    - die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke

    - die Eigentümer von i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Flurneuordnungsgebiet.


3) Nebenbeteiligte gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG:

    - insbesondere die Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurneuordnungsverfahren betroffen sind

    - die Inhaber von Rechten an den zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Flurstücken

    - die Inhaber von Rechten an Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Flurneuordnungsgebiet

    - die Empfänger von Grundstücken oder i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen aufgrund von Verzichtserklärungen

    - Eigentümer von an das Verfahrensgebiet angrenzenden Grundstücken, soweit sie bei der Festlegung der Verfahrensgrenze bezüglich Grenzfeststellung und –abmarkung nach Katasterrecht

      zu beteiligen sind und eine Beteiligung bisher unterblieben ist. Im Flurneuordnungsverfahren „Poseritz I“ betrifft dieses Grenzen bzw. Grenzpunkte folgender Flurstücke, die eine

      gemeinsame Grenze mit dem Verfahrensgebiet haben:

 

 

lfd. Nr.

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

1

Poseritz

Üselitz

3

2, 3, 4, 5/1, 6/1, 7/1, 8/2, 9/3, 13/2, 14, 20/1, 22/1, 23/1, 23/4

2

Poseritz

Glutzow

1

55, 56, 76/1, 82/1

3

Poseritz

Venzvitz

5

1, 4, 6

4

Poseritz

Venzvitz

2

32, 33, 46, 52, 53, 59, 60, 61, 62, 66/2,

5

Poseritz

Venzvitz

1

6, 10, 11, 12, 22, 24/2, 26, 27/4, 28/3, 29/2, 32/4, 33/8

6

Poseritz

Luppath

1

4/1, 9/3, 9/4, 9/5, 9/6, 17/3, 17/4, 17/5, 17/8

7

Poseritz

Luppath

2

4/2, 10

8

Poseritz

Renz

3

10, 11, 12, 13, 16, 17/2, 43, 53/1, 53/2, 54, 56, 57, 60, 61, 62, 63

9

Poseritz

Renz

1

1/1, 2, 3

10

Poseritz

Renz

2

31, 34, 35

11

Poseritz

Neparmitz

7

2/1, 9/12

12

Poseritz

Neparmitz

2

15

13

Poseritz

Puddemin bei Poseritz

2

1/1, 3/3, 7/4, 9

14

Poseritz

Mellnitz

1

4

15

Poseritz

Mellnitz

4

1, 2/2, 12/1, 12/2, 18/1, 19/1, 20/3

16

Garz/ Rügen

Garz

5

84, 86, 87, 88, 116, 124, 125, 134, 135, 136, 137, 139, 140, 143, 147

17

Poseritz

Poseritz

15

21, 22, 82, 83, 94, 97, 119, 139, 150, 152, 164 

18

Poseritz

Poseritz

14

5, 6, 47, 64, 85, 92, 93, 94

19

Poseritz

Neparmitz

11

5, 6, 7

20

Poseritz

Zeiten

11

23, 25

21

Poseritz

Wulfsburg

11

8, 9

Die in vorstehender Tabelle in den Zeilen 17 bis 21 genannten Flurstücke grenzen an das bereits schlussfestgestellte Bodenordnungsverfahren „Poseritz II“. Die gemeinsame Verfahrensgebietsgrenze zwischen den Verfahren „Poseritz I“ und „Poseritz II“ wurde mit dem Verfahren „Poseritz II“ festgelegt.