Errichtung und Betrieb zwei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Boizenburg (WKA Boizenburg IV), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 10.08.2026

Nr.B72/26  | 29.07.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die ENERKRAFT GmbH (Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) erhielt mit Datum vom 03.12.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 68/25).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der ENERKRAFT GmbH die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N163/5.X STE mit einer Gesamthöhe von 245,5 m, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Nennleistung von 5,7 MW an nachfolgend genannten Standorten:

19258 Stadt Boizenburg OT Schwartow

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 2

Schwartow

3

8

 

33218213

5926327

WKA 4

Schwartow

1

81/3

 

33218549

5925654

erteilt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.

Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4. ausgenommen C.III.4.23 bis C.III.4.25, C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9. und C.III.10. dieses Bescheides (d. B.) wird angeordnet.

  1. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V ergeht für die unmittelbaren Beeinträchtigungen von 39 m² Sonstiger Eichen- und Eichenmischwald (WEX) und 398 m2 Baumhecke (BHB) sowie für die mittelbaren Beeinträchtigungen von 8.084 m² Baumhecke (BHB) (nur WKA 2), 7.328 m² Sonstiger Eichen- und Eichenmischwald (WEX) (nur WKA 2), 5.591 m² Feldgehölz aus überwiegen heimischen Baumarten (BFX) und 1.211 m² Erlen- und Eschen-Quellwald (WFR) (nur WKA 4).
  2. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in den Naturhaushalt (Boden und Biotope) im Umfang von 8,8648 ha (88.648 m²) Kompensationsflächenäquivalenten (KFÄ) und zur Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild im Umfang von 9,6711 ha (96.711 m2) KFÄ geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die ENERKRAFT GmbH.

 

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 11.08.2026 bis einschließlich 25.08.2026 zu den angegebenen Zeiten im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung aller Unterlagen gemäß § 10 Abs. 8 Satz 4 BImSchG online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

 und im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Boizenburg IV“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33