Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) am Standort Zölkow (WKA Kladrum IX),Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 03.08.2026

Nr.B71/26  | 29.07.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 

Die Naturwind GmbH (Sitz: Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) erhielt die Genehmigung (Gez.: 62/26) mit Datum vom 30.06.2026 für oben genanntes Vorhaben.

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der Naturwind GmbH die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N163/6.X TCS mit Serrations (STE) mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von 6,8 MW am nachfolgend genannten Standort:

19374 Zölkow, Gemarkung Zölkow

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 7

4

20

 

33288965

5937278

WKA 8

4

20

 

33288472

5936979

WKA 9

4

23

 

33288886

5936856

19374 Zölkow, Gemarkung Frauenmark

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 10

2

92

 

33288841

5936247

 

erteilt.

  1. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4.1. - C.III.4.19., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9, C.III.11 und C.III.12 d. B. wird angeordnet.
  3. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des gesetzlichen Biotopschutzes nach § 20 NatSchAG M-V für die mittelbare Beeinträchtigung von Mesophiles Laubgebüsch (BLM), Ruderalgebüsch (BLR) und Baumhecke (BHB) wird erteilt.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Naturwind GmbH.

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG vom Tage nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 04.08.2026 bis einschließlich 18.08.2026 zu den angegebenen Zeiten im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung aller Unterlagen gemäß § 10 Abs. 8 Satz 4 BImSchG online auf der Homepage des StALU WM

 

         http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung für Dritte:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.