Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Eldena, Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 27.07.2026

Nr.B70/26  | 24.07.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Verheijen GmbH, Am Offenstall 1A in 19294 Eldena erhielt mit Datum vom 13. Juli 2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 27/26).

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 28.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 auf der Internetseite des StALU WM

https://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 7 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

 

Hinweis auf BVT-Merkblatt

Ein BVT-Merkblatt für Biogasanlagen liegt bisher nicht vor.