Bodenordnungsverfahren „Wittenhagen“ - Beschluss über die 4. Änderung des Verfahrensgebietes
Bekanntmachung nach § 8 i.V.m. § 6 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Az.: 33254-5433.31
Beschluss über die 4. Änderung des Verfahrensgebietes
im Bodenordnungsverfahren „Wittenhagen“
Nach den §§ 53 und 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) in Verbindung mit den §§ 6 und 8 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss:
I.
Das Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens „Wittenhagen“, Landkreis Vorpommern - Rügen wird durch Ausschluss folgender Flurstücke geändert:
Gemeinde: Stadt Grimmen
Gemarkung: Stoltenhagen
Flur: 1
Flurstücke: 157/2, 165/2, 166/2, 167/2, 171/2, 173/2, 174/2, 175,2, 176/2, 182/4, 185/4 und 197/2
Gemeinde: Wittenhagen
Gemarkung: Abtshagen
Flur: 3
Flurstücke: 5/12 und 5/13
Gemeinde: Elmenhorst
Gemarkung: Bookhagen
Flur: 1
Flurstücke: 34/2
Größe der auszuschließenden Fläche: 63,6523 ha
II.
Die ausgeschlossenen Flächen sind in der beiliegenden Karte rot und angrenzend an das aktuelle Verfahrensgebiet (orange) dargestellt.
Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft
und Umwelt Vorpommern
Badenstraße 18
18439 Stralsund
als durchführende Behörde im Raum 425 in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, in der Zeit Montag bis Dienstag von 08:00 -16:00 Uhr und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr eingesehen werden.
III.
Begründung
Die in den vorangegangenen Änderungsbeschlüssen zugezogenen Flurstücke wurden geteilt und die, für die Flurneuordnung nicht relevanten Flurstücke, sollen ausgeschlossen werden. Ziel ist die Arrondierung des Verfahrensgebietes.
IV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden.
Stralsund, 14.07.2026
Im Auftrag
gez. Garbers LS
Abteilungsleiter
Integrierte ländliche Entwicklung



