Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Gemeinde Jatznick im WEG Groß Luckow/Klein Luckow

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Gemeinde Jatznick im WEG Groß Luckow/Klein Luckow

Nr.AB 26/26  | 10.08.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Mit Bescheid G 017/25 vom 22.12.2025, Az StALU MS 54-571/1796-1/2024, wurde der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 

1 Entscheidungsumfang

a) Der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (Nordex N175-6.8 MW) inkl. Zuwegung im Windeignungsgebiet Groß Luckow / Klein Luckow (38/2015) in der Gemeinde Jatznick, Gemarkung Klein Luckow, Flur 7, Flurstück 12 und Flur 8, Flurstück 13 erteilt.

b) Die Kabeltrasse ist nicht Bestandteil dieser Genehmigung.

c) Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 29.11.2024 (PE 06.12.2024, zuletzt ergänzt am 11.12.2025, soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).

d) Die Naturschutzgenehmigung wird hiermit erteilt. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.

e) Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 003.000,00 € festgesetzt.

f) Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 (Schallimmissionen) und 2.3.2 (Schattenwurf) sowie 2.6 (Naturschutz) der Genehmigung wird angeordnet.

g) Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehende Anlage hiermit erteilt.

h) Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.

1.1 Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

(WGS 84)

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

„WEA 03“

Nordex N175

6,8 MW

E 33421416

N 5934261

(53° 33´ 4,86´´ Nord und 13° 48´ 49,84´´ Ost)

179,0 m

175 m

266,5 m

Klein Luckow

8

13

„WEA 04“

Nordex N175

6,8 MW

E 33421862

N 5934479

(53° 33´ 12,16´´ Nord und 13° 49´ 13,87´´ Ost)

179,0 m

175 m

266,5 m

Klein Luckow

7

12

Tabelle 1: Standort, Leistungs-/Höhenangaben der genehmigten Anlage

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.2 Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein, hier insbesondere Baugenehmigung, Naturschutzgenehmigung und luftfahrtbehördliche Zustimmung.

1.3 Entscheidungsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln. Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

Ordner 1

Inhaltsverzeichnis Blatt 001 – 003
Antrag Blatt 004 – 006
Kurzbeschreibung Blatt 007 – 014
Sonstiges Blatt 015 – 021
Lagepläne Blatt 022 – 046
anlagenspezifische Unterlagen 1 Blatt 047 – 192
Schalltechnisches Gutachten Blatt 193 – 231
Schattenwurfgutachten Blatt 232 – 256
Emissionsminderungsmaßnahmen Blatt 257 – 261
Arbeitsschutz Blatt 262 – 319

Ordner 2

Betriebseinstellung Blatt 320 – 332
Abfälle, Abwasser, wassergefährdende Stoffe Blatt 333 – 348
Bauantrag und Brandschutz

Blatt 349 – 401

Natur, Landschaft, Bodenschutz Blatt 402 – 406
Landschaftspflegerischer Begleitplan

Blatt 407 – 491

Sonstiges Blatt 492 – 494
Gefährdungsbeurteilung Blatt 495 – 521
Standorteignung

Blatt 522 – 547

anlagenspezifische Unterlagen 2 Blatt 548 – 642

Ordner 3 (nachgereichte Unterlagen)

Inhaltsverzeichnis Blatt 643 – 645
Lagepläne Blatt 646 – 652
Sonstiges Blatt 653 – 704

2 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

3 Auslegung des Bescheids

Der Genehmigungsbescheid nebst Anlagen ist in der Zeit vom 11.08.2026 (erster Tag) bis einschließlich 25.08.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

 https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-1796-Gross-Luckow-2-WEA

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides nebst Anlagen in der Zeit vom 11.08.2026 (erster Tag) bis einschließlich 25.08.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

     07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail zur Einsichtnahme aus.

In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.