Wesentliche Änderung von sieben Windkraftanlagen (WKA Marsow II), Bekanntmachung Änderungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 20.07.2026

Nr.B63/26  | 15.07.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 04.06.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 48/26).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung zur wesentlichen Änderung von sieben Windkraftanlagen (WKA) des Typs Siemens Gamesa SG-6.6-170 mit einer Nennleistung von 6,6 MW, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m und einer Gesamthöhe von 250 m zu drei WKA (WKA 1, 2, 6) des Typs Nordex N175-6.X mit Serrations (STE) mit einer Nennleistung von 6,8 MW, einer Nabenhöhe von 179 m zzgl. 1 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 267,5 m und vier WKA (WKA 3, 4, 5, 7) des Typs Nordex N163-6.X mit Serrations (STE) mit einer Nennleistung von 6,8 MW, einer Nabenhöhe von 164 m zzgl. 0,89 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Gesamthöhe von 246,39 m an nachfolgend genannten Standorten

19260 Vellahn

Gemarkung Marsow

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

1

22/1

 

33230531

5926002

WKA 2

1

22/1

 

33230594

5926357

WKA 3

1

16/1

 

33231279

5926680

WKA 4

1

16/1

 

33231351

5926347

WKA 5

1

17

 

33231233

5926030

WKA 6

1

17

 

33230900

5926174

WKA 7

1

16/1

 

33230946

5926579

erteilt.

  1. Die Genehmigung nach Nr. A.1. dieses Bescheides (d. B.) umfasst die wesentliche Änderung durch die Typenänderung von 7 WKA und einer geringfügigen Standortverschiebung, wobei die Erteilung der Nebenbestimmungen auf bauliche und betriebliche Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche und nachteilige Auswirkungen durch Turbulenzen als auch auf die Vereinbarkeit der Änderungen mit militärischen und luftverkehrlichen Belangen beschränkt sind.
  2. Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Gez.: 63/25 vom 3. Dezember 2025 wird hiermit in nachfolgend genannten Abschnitten
  3. Entscheidung
  4. Nebenbestimmung
  5. Bedingungen I.2.1 (Immissionsschutz)
  6. Befristung

III. Auflagen            III.2.                  (Bauordnung, Turbulenz)              

                                III.3.                  (Immissionsschutz)

                                III.3.1. - III.3.4. (Immissionsschutz, Aspekt Schall)

                                       

      

                                         III.8.11., III.8.13., III.8.15., III.8.17.   (Luftfahrt)

                                                    III.11.8              (Anzeigen und Abnahmen, Flugsicherheit)

 

  1. Hinweise

                                           I.2.                   (Bauordnung)

                                           I.3.                   (Immissionsschutz)

                                           I.8.2. – I.8.4.   (Luftfahrt)

 

ersetzt bzw. ergänzt.

  1. Die unter C. d. B. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.III.2., C.III.3., C.III.4. und C.III.5. d. B. wird angeordnet.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Die Kosten des Änderungsgenehmigungsverfahrens trägt die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG.

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 21.07.2026 bis einschließlich 04.08.2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung aller Unterlagen gemäß § 10 Abs. 8 Satz 4 BImSchG online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung für Ditte:

 

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33