Wesentlichen Änderung einer Elektrolyseanlage mit Methanisierung, Verflüssigung und Flüssiggaslager, Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 27.07.2026
Die Lübesse Energie GmbH erhielt mit Datum vom 24.06.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 11/26). Die Anlage wird am Standort Werkstraße 6 in Lübesse errichtet und betrieben.
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Der
Lübesse Energie GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin
wird auf Grundlage der Antragsunterlagen vom 27.08.2025, eingegangen am 11.09.2025, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der genehmigten Power-to-X-Anlage am Standort
Werkstraße 6, 19077 Lübesse,
Gemarkung Lübesse, Flur 2, Flurstück 37/90
erteilt.
Die wesentliche Änderung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagenteile:
- Druck-Elektrolyse mit einer Anschlussleistung von 8,25 MWel (3 x 2,75 MWel), einer Produktionsleistung von max. 1.650 Nm³/h bzw. 148,3 kg/h Wasserstoff (H2) und einem Gasspeicher mit einer max. Lagerkapazität vom 50 m³ Wasserstoff (H2)
- Methanisierung mit einer Produktionsleistung von max. 441 Nm³/h Methan (SNG)
- Gasverflüssigung mit einer max. Verflüssigungsrate an regenerativem flüssigem Erdgas von 441 Nm³/h (rLNG)
- Flüssiggaslager mit einer max. Lagerkapazität an
- angeliefertem flüssigem Kohlendioxid von 294 m³ (3x 98 m³) bzw. 288,6 t (LCO2)
- verflüssigtem Methan 80 m³ bzw. 32,2 t (LNG)
- 50 m³ bzw. 252 kg synthetischem Erdgas (SNG)
- Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb nach Nr. A.1 dieses Bescheides (d.B.) erlischt bis zum 31.03.2029, wenn bis dahin nicht mit der Errichtung der Anlage begonnen wurde.
- Die 1. Änderung der wasserrechtlichen Indirekteinleitergenehmigung wird unbefristet erteilt, ergeht dennoch unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Für die Überdeckung der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück, wird eine Abweichung von § 6 Abs. 3 LBauO M-V auf Grundlage von § 67 Abs.1 LBauO M-V zugelassen.
- Dieser Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig. Die Kosten hat die Antragstellerin zu tragen. Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der o.g. Anlagen wird auf
[geschwärzt*] EUR
festgesetzt. Der Betrag ist unter Angabe des u.g. Kassenzeichens bis zum 29.07.2026 auf folgende Bankverbindung zu überweisen:
Empfänger: Landesamt für Finanzen M-V
IBAN: DE26 1300 0000 0014 0015 18
BIC: MARKDEF1130
Kassenzeichen: 6986260016975
- Die unter „D“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, erhoben werden.
Die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts lautet:
- Herstellung von organischen Grundchemikalien
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 28.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Außerdem erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.
*Hinweis: Schwärzungen erfolgten entweder aus Gründen des Datenschutzes
oder zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.



