Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Schwerin

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 20.07.2026

Nr.B61/26  | 14.07.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die BioEnergie Schwerin GmbH (Eckdrift 43-45, Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Biogasspeichers in Form eines Doppelmembrangasspeichers inklusive eines erforderlichen Gastransportsystems am Standort Pampower Str. 50 in Schwerin. Die Änderung betrifft die dort bereits bestehende Biogasanlage. Der Biogasspeicher befindet sich in der Gemarkung Wüstmark; Flur 2; Flurstücke 100/23 und 100/264. Für die wesentliche Änderung der Biogasanlage durch das Errichten und Betreiben der genannten Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.  In Folge dessen kommt es zu einer Erhöhung der Gesamtlagermenge an Biogas um 6,005 t. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung auf Grund der Erhöhung der Biogaslagerkapazität um mehr als 1 Tonne.

Für das Ändern und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 28.07.2026 bis einschließlich 27.08.2026 ausschließlich online auf der Homepage des StALU WM:

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/ 

Neben der Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet besteht auch die Möglichkeit der Einsichtnahme im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin. Bitte melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer 0358 588-66512 zur individuellen Terminabsprache.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 28.07.2026 bis einschließlich 10.09.2026 schriftlich beim:

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

 

oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung BioEnergie Schwerin GmbH“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Es können nur Personen Einwendungen erheben, deren Belange berührt sind oder Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Absatz 1 oder des § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Nach § 19 Abs. 4 BImSchG findet das förmliche Genehmigungsverfahren für die störfallrelevante Änderung ohne einen Erörterungstermin statt.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.