Wesentlichen Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren am Standort Severin, Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 20. Juli 2026

Nr.B59/26  | 14.07.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Mecklenburger Landpute GmbH plant die wesentliche Änderung der Anlage zum Schlachten von Tieren durch die Errichtung einer geschlossenen Produktionshalle und neuer Produktionseinrichtungen, sowie die Umnutzung und den Rückbau vorhandener Gebäude in 19374 Severin, Kastanienallee 3, Gemarkung Severin, Flur 1, Flurstücke 78/3, 79/3,102/6, 102/8,102/10, 102/11, 102/13, 102/21, 102/22, 102/23, 102/24, 102/25, 102/26, 102/27, 102/31. Die genehmigte Schlachtkapazität von max. 45 t/d bleibt unverändert.

 

Die geänderte Anlage soll voraussichtlich im 4. Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der wesentlich geänderten Anlage zum Schlachten von Tieren ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG, sowie die Zulassung vorzeitigen Beginns nach
§ 8a BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Emissions- und Immissionsprognose für Schall, Geruchs-Immissionsprognose, Standortbezogene Voruntersuchung des Einzelfalls).

 

Die Auslegung des Antrages sowie beigefügter Unterlagen erfolgt vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 27. August 2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 - 588 66525) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Die Auslegung im StALU WM wird als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Antragsunterlagen unabhängig von der Veröffentlichung im Internet gesehen. Bei Bedarf einer anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit nehmen Sie bitte Kontakt mit dem StALU WM (Tel. 0385 - 588 66525) auf.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 10. September 2026 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung Mecklenburger Landpute Severin“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.