Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Schlieven

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 13.07.2026

Nr.B58/26  | 03.07.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Kastanienhof Energie KG, Raduhner Straße 1 in 19374 Domsühl OT Schlieven plant die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung von 3.608 kW bei gleichzeitiger Stilllegung von 2 vorhandenen BHKW's mit jeweils 869 kW am Standort 19374 Schlieven, Gemarkung Schlieven, Flur 1, Flurstücke 382/1; 382/2; 381/3; 381/4 (Nr. 8.6.3.2 V i. V. m. 1.2.2.2 V des Anhangs der 4. BImSchV).

Für die wesentliche Änderung der Biogasanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 in Verbindung mit Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

 

Die standortbezogene Vorprüfung ist gemäß § 7 Abs. 2 als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchzuführen.

In der ersten Stufe wurde geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Da die Prüfung in der ersten Stufe ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, ist die Vorprüfung des Einzelfalls hiermit abgeschlossen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben nicht erforderlich.

 

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.