Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 i. V. m. 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N163/6.X- 7 MW am Standort der Gemeinde Neuenkirchen innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) N4/2017 Neuenkirchen
Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides gemäß § 10 Abs. 8 S. 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.06.2026 (BGBI. 2026 I Nr. 163) und § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 225), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.054/25-54 vom 07.01.2026 wurde der BS Beteiligung Nr.12 GmbH & Co. KG, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 i. V. m. 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
I. Entscheidung
Der
BS Beteiligung Nr.12 GmbH & Co. KG
Joachim-Karnatz-Allee 1
10557 Berlin
wird auf Antrag, Posteingang am 24.06.2025 unbeschadet der Rechte Dritter, die Änderungsgenehmigung gemäß § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 S. 3 und 8 BImSchG zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Nr.1.6.2V-60.060/22-51 vom 04.10.2024 für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) erteilt.
Im Übrigen gelten alle weiteren Inhalts- und Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid Nr. 1.6.2V-60.060/22-51 vom 04.10.2024 unverändert fort, soweit sich nicht durch die nachfolgenden Ziff. etwas anderes ergibt.
I.1 Gegenstand der Änderungsgenehmigung
Gegenstand der Änderung ist
- die Änderung des Anlagentyps von vier WEA des Typs Vestas V162- 6,2 MW zu Nordex N163/6.X- 7 MW,
- die Erhöhung des Rotordurchmessers dieser vier WEA von 162 m auf 163 m,
- die Verringerung der Nabenhöhe dieser vier WEA von 169 m auf 164 m
- die Verringerung der Gesamthöhe dieser vier WEA von 250 m auf 245,5 m sowie
- die Verringerung des Rotordurchlaufs dieser vier WEA um 5,5 m
entsprechend der nachstehenden Daten, inklusive Tabelle 1.
Eine Änderung der WEA 05, Typ Enercon E-115 EP3 E3, wurde zeitlich nachrangig in einem weiteren separaten Genehmigungsantrag beantragt, da hierfür andere Verfahrensregelungen bestehen.
Bauliche Angaben:
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WEA-Bezeichnung: Hersteller: Typ: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe: Nennleistung: |
WEA 01 Nordex N163/6.X 164 m 163 m 245,5 m 7 MW |
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WEA-Bezeichnung: Hersteller: Typ: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe: Nennleistung: |
WEA 02 Nordex N163/6.X 164 m 163 m 245,5 m 7 MW |
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WEA-Bezeichnung: Hersteller: Typ: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe: Nennleistung: |
WEA 03 Nordex N163/6.X 164 m 163 m 245,5 m 7 MW
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WEA-Bezeichnung: Hersteller: Typ: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe: Nennleistung: |
WEA 04 Nordex N163/6.X 164 m 163 m 245,5 m 7 MW
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Tabelle 1: Standortdaten der WEA
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WEA |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rechtswert a) |
Hochwert a) |
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01 |
Neuenkirchen A |
2 |
8,9,10 |
33404455 |
5961964 |
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02 |
Neuenkirchen A |
2 |
5 |
33404207 |
5961653 |
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03 |
Neuenkirchen A |
1 |
13 |
33404220 |
5961264 |
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04 |
Thurow A |
1 |
143 |
33403837 |
5961692 |
- Lagebezugssystem ETRS89, UTM, Zone 33
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):
- die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Die Genehmigung wird nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt, soweit nicht in den Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen ist. Die Antragsunterlagen sind Teil der Genehmigung und zusammen mit dieser aufzubewahren.
Die Unterlagen nach Ziffer I.1, Tabelle 2 der Genehmigung vom 04.10.2024 gelten ferner auch als Anlage für diese Änderungsgenehmigung fort, soweit sie nicht inhaltlich durch die vorgenannten Unterlagen ersetzt wurden.
Die Genehmigung wurde mit Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) sowie der zugehörigen Antragsunterlagen kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 30.06.2026 (erster Tag) bis 14.07.2026 (letzter Tag), wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt (Kontakt: 0385-58868000).
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Anlagen
Änderungsgenehmigung (PDF, 9,66 MB)
Inhaltsverzeichnis (PDF, 0,22 MB)
Karten und Pläne (PDF, 14,04 MB)
Anlage und Betrieb (PDF, 1,63 MB)
Emission und Immission (PDF, 6,2 MB)
Umgang mit Emissionen und Immissionen (PDF, 0,78 MB)
Betriebseinstellung (PDF, 0,36 MB)
Bauantragsunterlagen (PDF, 1,7 MB)



