Neugenehmigung einer Biogasanlage und Biogasaufbereitungsanlage am Standort Grevesmühlen, Am Baarrssee

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15.06.2026

Nr.B50/26  | 11.06.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die GrünGas Grevesmühlen GmbH & Co.KG, Grüner Weg 26 in 23936 Grevesmühlen plant am Standort 23936 Grevesmühlen, Am Baarrssee, Gemarkung Grevesmühlen, Flur 16, Flurstücke 293/7, 293/8, 293/1, 290 (teilw), 294 (teilw) im Landkreis Nordwestmecklenburg die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage und einer Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mit folgenden Parametern:

  • Tägliche Inputmenge von täglich ca. 218 t
  • Gärrestlagerkapazität von 47.752 m³
  • Biogaslagerkapazität von 49,5 t
  • Feuerungswärmeleistung von 1,5 MW
  • Durchsatzkapazität bei der BGAA von 1.300 m³/h

Dazu werden folgende Anlagenteile beantragt:

  • 2 Fermenter (2x Fermenter 5.400 m³ brutto; 2x Nachgärer 5.400 m³ brutto)
  • 2 Gasspeicher (2x Gasspeicherdach 5.320 m³ netto)
  • 4 Gärrestlager (ges. 600 m³; 2x Gasspeicherdach, 2x Emissionsschutzabdeckung)
  • BHKW (1x FWL 1,5 MW)
  • Biogasaufbereitungsanlage (1x BGAA 1.300 Nm³/h)

mit den zugehörigen Betriebseinheiten.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einer Durchsatzkapazität von 218 t/d, welche gleichzeitig aufgrund der Biogaslagerkapazität von 49,5 t eine Störfallanlage der unteren Klasse ist. Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).

Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für 08/2028 vorgesehen.

Für die Errichtung und den Betrieb der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 22. Juni 2026 bis einschließlich 21. Juli 2026 ausschließlich online auf der Homepage des StALU WM:

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Neben der Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet besteht auch die Möglichkeit der Einsichtnahme im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin. Bitte melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer 0358 588-66512 zur individuellen Terminabsprache.

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 22. Juni 2026 bis einschließlich 21. August 2026 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:

unter dem Betreff: „Einwendung BGA_Grevesmühlen_AmBaarrssee“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.