Wesentliche Änderung der Biogasanlage am Standort Boddin
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglich-keitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 22.06.2026
Die Boddiner Biogas GmbH & Co. KG plant die wesentliche Änderung der Biogasanlage Boddin in Perliner Straße 10 in 19243 Wittendörp, OT Boddin durch die Aufstellung und Installation eines zusätzlichen BHKW`s mit einer elektrischen Leistung von 1.035 kW, betrieben als Flex- BHKW, Aufstellung und Installation eines Pufferspeichers für Warmwasser mit einer Kapazität von 152 m³ und die Zuführung des Güllebehälters der angrenzenden Tierhaltungsanlage zur Biogasanlage, zukünftig genutzt als Gärrestlager 3.
Für die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der Biogasanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG in Verbindung mit Nr. 8.4.2.1 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagenbedingten Auswirkungen (Flächenversiegelung und Biotopbeeinträchtigung) auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt. Erhebliche Auswirkungen der geplanten Änderungen der Anlage können ausgeschlossen werden. Daher ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben nach Maßgabe des § 9 UVPG nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.



