Wesentliche Änderung der Biogasanlage Wanzka

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV Auslegung des Bescheids/ Veröffentlichung der Änderungsgenehmigung

Nr.AB 22/26  | 22.06.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das StALU MS bekannt:

Mit Bescheid ÄG 007/26 vom 03.06.2026 (Az. StALU MS 52-571/1207-2/2024), wurde der Wanzkaer Biogas GmbH, Am Kloster 25, 17237 Blankensee OT Wanzka eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 8.6.3.2 (V), 1.2.2.2 (V) und 9.1.1.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1.1    Entscheidungsumfang

Diese Änderungsgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung von Anlagenbestandteilen der vorhandenen Biogasanlage am Standort 17237 Wanzka, An der L34, Gemarkung Blankensee, Flur 22, Flurstücke 3/1, 4/3 (teilweise) und 4/4 (teilweise), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

 1.2    Entscheidungsinhalt

Diese Genehmigung beinhaltet im Einzelnen:

  • den Rückbau des vorhandenen Lagerbehälters für Gärreste (Erdbecken)
  • die Errichtung und den Betrieb eines Gärrestlagerbehälters (Vbrutto = 6.128 m³, Vnetto = 5.617 m³) mit einem Tragluftdach (Gasspeicher 2.785 m³, max. Dachhöhe ca. 14,93 m) und einer Entnahmeplatte [inkl. Sammelgrube]
  • die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage von ca. 1,32 t auf ca. 4,94 t. Damit ist die Biogasanlage mit insgesamt 4.944 kg Gaslager nach der Nr. 9.1.1.2 der 4. BImSchV eingestuft.
  • die Erhöhung der max. Biogaslagerkapazität der Anlage nach der Störfall- Verordnung (12. BImSchV) auf 13.166 kg, so dass die Biogasanlage zukünftig als Anlage der unteren Klasse gemäß § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV eingestuft wird
  • die Anpassung/Erweiterung der Umwallung auf dem Anlagengelände
  • die Korrektur der Leistung des vorhandenen BHKW (555 kWel, 1.341 kWFWL)

Die Biogasanlage dient nach der Änderung unverändert der Erzeugung von maximal 2,3 Mio. Nm³/a Rohbiogas.

Die Feuerungswärmeleistung des BHKWs beträgt 1,341 MWFWL und die elektrische Leistung 0,555 MWel, so dass die Biogasanlage weiterhin nach der Nr. 1.2.2.2 der 4. BImSchV eingestuft ist.

1.3    Eingeschlossene Entscheidungen

Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) und die Genehmigung zum Eingriff in Natur und Landschaft gemäß §§ 15, 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 12, § 42 Abs. 1 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) ein.

 1.4     Entscheidungsunterlagen

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen entsprechend §§ 3, 4, 4a bis d und 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

- Antragsunterlagen nach § 16 BImSchG                                         Bl. 001 – 350

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Für den Bescheid gilt folgende

2       Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch die Antragstellerin (Genehmigungsinhaberin) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

3       Auslegung des Bescheids

Der Änderungsgenehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 23.06.2026 (erster Tag) bis einschließlich 06.07.2026 (letzter Tag) unterhalb dieser Bekanntmachung einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 520) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de  

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.