Änderung der Abwasserbehandlungsanlage der Käserei Altentreptow

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Nr.AB 20/26  | 01.06.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das StALU MS bekannt:

Mit Bescheid ÄG 006/25 vom 27.04.2026 (Az. StALU MS 52-571/69-2/2024), wurde der DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Heidbergtrift 1, 17087 Altentreptow eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 7.32.1 (G, E), 9.1.1.2 (V) und 10.25 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1.1    Entscheidungsumfang

Diese Änderungsgenehmigung umfasst die Änderung von Anlagenbestandteilen der mit den Bescheiden G 030/94, ÄG 032/05, ÄG 030/09, ÄG 001/11, FS 001/15, ÄG 017/15, ÄG 033/15, ÄG 025/19 und FS 001/20 genehmigten Milchverarbeitungsanlage, hier der betriebsinternen Abwasserbehandlungsanlage, in 17087 Altentreptow, Heidbergtrift 1, Gemarkung Klatzow, Flur 1, Flurstücke 87/1, 87/2, 88, 89 und 90.

1.2     Entscheidungsinhalt

Diese Genehmigung beinhaltet im Einzelnen:

  • Errichtung und Betrieb eines Doppelmembran-Gasspeichers zur Speicherung und Bereitstellung des in der Abwasserbehandlungsanlage anfallenden Biogases zur energetischen Verwertung in der Energiezentrale der DMK und in der Produktion der wheyco GmbH. Der kugelförmige Speicher hat ein Volumen von 2.640 m³ (Durchmesser 18,9 m; Höhe 14,2 m) und wird mittels redundanten Stützluftgebläses auf einem Betriebsdruck von 18 mbar gehalten. Die aus dem Mantel austretende Luft des Stützluftgebläses wird mittels Gaswarnsonde überwacht. Er wird mit Überfüll- und Unterdrucksicherung ausgestattet.
  • Errichtung und Betrieb eines Technikgebäudes zur abschließenden Aufbereitung (Entwässerung / Trocknung) des bereits konditionierten Biogases (genehmigt für die vorhandene Verwertung im BHKW) und zur Verdichtung bzw. zum Transport des Biogases
  • Entwässerung bzw. Trocknung erfolgt durch einen Gaskühler (Wärmeüberträger im Gegenstrom mit Kühlmittel Wasser/Glykol) mit einem Gasvolumenstrom von 600 m³/h und einer Kälteleistung von 44,2 kW
  • Verdichtung bzw. Transport des Biogases zum Brenner der Abwasserbehandlungsanlage (Verdichter Kessel ABA; 200 m³/h, Ausgangsdruck 100 mbar, elektrische Anschlussleistung 3,5 kW) und zur Energiezentrale DMK / Produktion wheyco GmbH (Verdichter Kesselhaus; 400 m³/h, Ausgangsdruck 300 mbar, elektrische Anschlussleistung 9,5 kW). Als zusätzliche stationäre Gasverbrauchseinrichtung dient die vorhandene Gasfackel.
  • Kondensatschacht mit Tauchmotorpumpe und Füllstandsmessung
  • Verbindende Rohrleitungen zum Brenner der Abwasserbehandlungsanlage und zur Energiezentrale der DMK / Produktion wheyco GmbH
  • Errichtung und Betrieb eines Biofilters (Filtervolumen 66 m³) zur Behandlung der Abluft des Misch- und Ausgleichsbeckens der Abwasserbehandlungsanlage mit einem maximalen Volumenstrom von 3.500 m³/h und einer Ausgangsgeruchsstoffkonzentration von ≤ 500 GE/m³
  • Außerbetriebnahme des vorhandenen BHKW
  • Durch den Einsatz von zusätzlichen Produktionsabwässern (Abwasser Mutterlauge ca. 150 m³/d und Abwasser Spülmolke ca. 100 m³/d) wird zukünftig mit einer Biogasproduktion von ca. 10.000 m³/d gerechnet.

 1.3   Eingeschlossene Entscheidungen

Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) ein.

 1.4   Entscheidungsunterlagen

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen entsprechend §§ 3, 4, 4a bis d und 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

- Antragsunterlagen nach § 16 BImSchG                                            Bl. 001 – 522

- Nachgereichte Unterlagen vom 12.09.2024                                      Bl. 523 – 581

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Für den Bescheid gilt folgende

2       Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Hinweis auf BVT-Merkblatt

BVT-Merkblatt (Best available technique reference dokument - BREF) über die beste verfügbare Technik in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie.

3       Auslegung des Bescheids

Der Änderungsgenehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 02.06.2026 (erster Tag) bis einschließlich 15.06.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unterhalb dieser Bekanntmachung einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 520) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de  

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.