Errichtung und Betrieb von zwölf Windkraftanlagen (WKA) am Standort Kraak (WKA Hoort III), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 18.05.2026

Nr.B36/26  | 12.05.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 

Die naturwind schwerin gmbH (Sitz: Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) erhielt mit Datum vom 17.03.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 21/26).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der naturwind schwerin gmbH die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwölf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N 149 5.X mit Serrations (STE) mit einer Gesamthöhe von 238,6 m, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW an nachfolgend genanntem Standort

19077 Kraak

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

Kraak

3

50

 

33260475

5930056

WKA 2

Kraak

3

41

 

33260101

5929847

WKA 3

Kraak

3

13/25

 

33259752

5929912

WKA 4

Kraak

3

13/23

 

33259379

5929867

WKA 5

Kraak

3

10/2

 

33259087

5930236

WKA 6

Kraak

3

3

 

33258712

5930019

WKA 7

Kraak

3

11/10

 

33259044

5929716

WKA 8

Kraak

3

2

 

33258808

5929392

WKA 9

Kraak

3

3

 

33258471

5929551

WKA 10

Kraak

2

2/7

 

33258670

5929004

WKA 11

Kraak

2

9/3

 

33258652

5928618

WKA 12

Kraak

2

73/1

 

33258466

5928172

               

erteilt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4. (ausgenommen C.III.4.29 bis C.III.4.31 d. B.), C.III.5, C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9., C.III10. und C.III.11 d. B. wird angeordnet.
  3. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die mittelbaren Beeinträchtigungen von:

 

WKA 3

WKA 9

WKA 10

WKA 12

Summe

Aufgelöste Baumhecke (BHA)

1.115 m2

2.678 m2

2.295 m2

3.915 m2

10.003 m2

Baumhecke (BHB)

-

423 m2

-

922 m2

1.345 m2

wird erteilt.

 

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG vom Tage nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 19.05.2026 bis einschließlich 02.06.2026 zu den angegebenen Zeiten im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „12 WKA Hoort III

                                   https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33