Errichtung einer Elektroumspannanlage mit einer Oberspannung von mehr als 220 Kilovolt und Stromrichteranlage (Netzverknüpfungspunkt Mühlenbeck) am Standort Schossin, Ortsteil Mühlenbeck Bekanntmachung der Zulassung des vorzeitigen Beginns
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt West-mecklenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 11.05.2026
Der verfügende Teil des Bescheids hat folgenden Wortlaut:
- Der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Netzverknüpfungspunkt Mühlenbeck beantragte vorzeitige Beginn vorbereitender Errichtungsmaßnahmen wird zugelassen. Der vorzeitige Beginn umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Herstellung von Geländeplanierung, Oberbodenandeckung und Begrünung
- Errichtung von Baustraßen zum Anschluss an das öffentliche Straßennetz
- Herstellung von befestigten Flächen zur Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen für Oberboden und mineralische Böden zur temporären Zwischenlagerung innerhalb des Umspannwerks.
- Der Antragstellerin wird die Eingriffsgenehmigung für die Versiegelung von Flächen von mehr als 300 Quadratmetern an dem Standort 19075 Mühlenbeck (Schossin), Warsower Straße 1a bzw. Gemarkung Mühlenbeck, Flur 2, Flurstücke 6/1, 5/1 ,4/1, 12, 16, 17, 18, 19/4, 20 bis 22, 27 bis 30 erteilt.
- Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
- Die Anlagenbetreiberin ist verpflichtet, alle bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Die Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Bescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 12.05.2026 bis einschließlich 26.05.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicher ufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klima schutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Anlage
Bescheid Zulassung vorzeitiger Beginn



