Errichtung und Betrieb einer WKA des Typs NORDEX N175/6.X mit STE am Standort der Gemeinde Medow, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) N3/2017 Wussentin

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG

Nr.B 666  | 18.05.2026  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt: 

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.058/24-54 vom 27.03.2026 wurde der Planungsgesellschaft Medow GmbH & Co. KG, Dorfstraße 1b, 17391 Neetzow-Liepen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat: 

I. Entscheidung

Der Planungsgesellschaft Medow GmbH & Co.KG, Dorfstraße 1b, 17391 Neetzow-Liepen wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 25.10.2024, Posteingang am 06.11.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt. 

1. Genehmigungsgegenstand

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb einer WEA des Typs NORDEX N175/6.X mit STE am Standort der Gemeinde Medow, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) N3/2017 Wussentin, entsprechend der nachstehenden Tabelle: 

Bauliche Angaben:

WEA-Bezeichnung:               WEA 07

Typ:                                        NORDEX N175/6.X mit STE

Nabenhöhe:                           179,00 m  

Rotordurchmesser:                175,00 m     

Gesamthöhe über Grund:      266,50 m  

Nennleistung:                         6,8 MW    

 

Tab. 1:            Standortdaten der WEA 

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rechtswert a)

Hochwert a)

1

Wussentin

9

21

33.401.980

5.9676.135

 a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM 

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu der genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung. 

Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):

  • Die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung von WEA 1
  • Sondernutzungserlaubnis nach § 8 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz
  • Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2016, S. 66)

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-)Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-)Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung. 

Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden. 

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald gestellt und begründet werden. 

Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 19.05.2026 bis 02.06.2026, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. 

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.