Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Eldena

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 27.04.2026

Nr.B30/26  | 24.04.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Biogasanlage der Verheijen GmbH, Am Offenstall 1A, 19294 Eldena plant am Standort 19294 Eldena, Am Offenstall 1A, Gemarkung Eldena, Flur 4, Flurstücke 241/1; 240/2; 240/4; 240/16 - 240/21; 1214/1 Landkreis Ludwigslust-Parchim, folgende wesentliche Änderung an der bestehenden Biogasanlage:

  • Errichtung und Betrieb eines Nachgärers (Nettovolumen 8.625 m3, Gasspeicherkapazität 3.291 m3)
  • Errichtung und Betrieb eines gasdicht abgedeckten Gärrestlagers (Nettovolumen 14.445 m3, Gasspeicherkapazität 5.435 m3)
  • Erhöhung der Lagerkapazität von Gülle oder Gärrest von 4.396 m3 auf 27.467 m3
  • Aufstellung eines Technik- und eines Pumpencontainers
  • Errichtung einer Umwallung
  • Erhöhung Gesamtinputmenge auf 106,44 t/d

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung auf Grund der Erhöhung der Biogaslagerkapazität auf maximal 14,3 t.

Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Q4/2026 vorgesehen.

Für das Ändern und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 5. Mai 2026 bis einschließlich 4. Juni 2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

        

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 5. Mai 2026 bis einschließlich 4. Juli 2026 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung BGA Eldena als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.