Wesentliche Änderung von 4 Windkraftanlagen (WKA Granzin I), Bekanntmachung Änderungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 27.04.2026

Nr.B30/26  | 23.04.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die KWE Windpark Herzberg Eins GmbH & Co. KG (Sitz: Forstwiese 5, 18198 Stäbelow) erhielt mit Datum vom 22.10.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 54/25).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der KWE Windpark Herzberg Eins GmbH & Co. KG die Genehmigung zur wesentlichen Änderung von drei Windkraftanlagen (WKA 1, WKA 3 und WKA 5) vom Typ Vestas V162-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW zum Anlagentyp Nordex N175-6.8 MW mit einer Leistung von 6800 kW, einer Nabenhöhe von 179 m, einen Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 266,5 m sowie einer WKA (WKA 6) des Typs Vestas V150-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 150 m und einer Nennleistung von 5,6 MW zum Anlagentyp Nordex N149-5.7 MW mit einer Leistung von 5700 kW, einer Nabenhöhe von 164 m, einer Fundamenterhöhung von 0,89 m, einen Rotordurchmesser von 149 m und einer Gesamthöhe von 239,4 m an nachfolgend genanntem Standort

19374 Obere Warnow,

Gemarkung Herzberg

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

1

43

 

33296024

5934279

WKA 3

1

32/83

 

33296386

5934184

WKA 5

1

31

 

33296768

5934202

WKA 6

1

31

 

33297123

5934391

            erteilt.

Die zum gleichen Ursprungsvorhaben gemäß Genehmigungsbescheid vom 15. Januar 2024 mit dem Gez. 05/24 gehörenden WKA 2, WKA 4, WKA 7 und WKA 8 bleiben unverändert.

  1. Die Genehmigung nach Nr. A.1. dieses Bescheides (d. B.) umfasst die wesentliche Änderung durch die Typenänderung von vier WKA mit einer geringfügigen Standortverschiebung der WKA 1, wobei die Erteilung der Nebenbestimmungen auf bauliche und betriebliche Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche, nachteilige Auswirkungen durch Turbulenzen, militärische und luftverkehrliche Belange beschränkt sind.
  2. Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom Januar 2024 mit dem Gez. 05/24 wird hiermit in nachfolgend genannten Abschnitten
    1. Entscheidung
    2. Nebenbestimmung
    3. Bedingungen          2.1 – 2.2         (Immissionsschutz, Aspekt Schall)
  • 3 (Immissionsschutz, Aspekt Eis)                  III. Auflagen        2.1, 2.3 – 2.8  (Immissionsschutz, Aspekt Schall)
  • 14 (Immissionsschutz, Aspekt Eis)
  1. (Bauordnung, Aspekt Turbulenz)
  • 2 und 3.3 (Bauordnung)
  1. (Luftfahrt)
  2. Hinweise I.2                    (Immissionsschutz)

 

ersetzt bzw. ergänzt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.III.2, C.III.3 wird angeordnet.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Die Kosten des Änderungsgenehmigungsverfahrens trägt die KWE Windpark Herzberg Eins GmbH & Co. KG.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG vom Tage nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 28.04.2026 bis einschließlich 12.05.2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.