Geländebegehungen zur Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope und der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in den Gemeinden Barnekow, Bobitz und Metelsdorf

Bekanntmachung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V

Lage des Untersuchungsgebietes Details anzeigen
Lage des Untersuchungsgebietes
Lage des Untersuchungsgebietes
Lage des Untersuchungsgebietes
Nr.B27/26  | 21.04.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erfolgt in diesem Jahr eine Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützter Biotope und von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in Teilen der Gemeinden Barnekow, Bobitz und Metelsdorf. Das Untersuchungsgebiet ist der Karte zu entnehmen.

Bei den Untersuchungen handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen gesetzlich geschützte Biotope oder Lebensraumtypen vorkommen bzw. mit ihrem Vorkommen zu rechnen ist, betreten werden.

Nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1 NatSchAG M-V sind Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben berechtigt, Grundstücke - mit Ausnahme von Wohngebäuden - zu betreten, um Erhebungen oder ähnliche Arbeiten durchzuführen sowie Fotografien anzufertigen.

Die ausführenden Personen bzw. Nachauftragnehmer werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben besonders schonend vorgehen und führen ein Schreiben der Beauftragung mit.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bittet den betroffenen Personenkreis auf diesem Wege um Verständnis. Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen Frau Nagel (Tel.: 0385 58866416) als Projektverantwortliche gerne zur Verfügung.

Schwerin, 21.04.2026