Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen Typ Nordex N163 6.X mit STE im Windpark Behrenhoff gemäß § 16 i. V. m. 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i.V.m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG

Nr.B 658  | 27.04.2026  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348) und § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 225), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt: 

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.052/25-54 vom 09.01.2026 wurde der Fa. Windpark Behrenhoff GmbH & Co. KG, An der Seewiese 21, 17498 Behrenhoff die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 i. V. m. 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) erteilt. 

Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht. 

Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut: 

I             Entscheidung

Der
Windpark Behrenhoff GmbH & Co. KG
An der Seewiese 21
17498 Behrenhoff

wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 23. Juni 2025, Posteingang am 24. Juni 2025,
zuletzt ergänzt am 14.08.2025, die Änderungsgenehmigung gemäß § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Nr. 1.6.2V-60.047/16-51 vom 05.03.2024 für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) Nr. 14/2015 Behrenhoff erteilt.
Im Übrigen gelten alle weiteren Inhalts- und Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid Nr. 1.6.2V-60.013/19-51 vom 20.12.2024 unverändert fort, soweit sich nicht durch die nachfolgenden Ziff. etwas Anderes ergibt.

I.1          Gegenstand der Änderungsgenehmigung

Gegenstand des Änderungsantrags ist

  • die Änderung des Anlagentyps von GE-158 5,3 MW zu Nordex N163/6.X mit STE (serrated trailing edges),
  • die Erhöhung des Rotordurchmessers von 158 m auf 163 m,
  • die Erhöhung der Nabenhöhe von 161 m auf 164 m sowie
  • die Erhöhung der Gesamthöhe von 240 m auf 245,5 m

entsprechend der nachstehenden Daten, inkl. Tabelle 1. 

Bauliche Angaben:

WEA-Bezeichnung:              WEA 01 – WEA 08
Hersteller:                              Nordex
Typ:                                        N163/6.X
Nabenhöhe:                           164 m
Rotordurchmesser:                163 m 
Gesamthöhe über Grund:      245,5 m
Nennleistung:                        7 MW 

Tabelle 1: Standortdaten der WEA

WEA

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rechtswert a)

Hochwert a)

01

Behrenhoff

1

195

33394848

5983736

02

Behrenhoff

1

210

33395130

5983239

03

Behrenhoff

1

193

33395133

5984031

04

Behrenhoff

1

206

33395360

5983632

05

Müssow

1

205

33396668

5983477

06

Dargezin

2

18/2

33397076

5983465

07

Dargezin

2

33/1

33396328

5982702

08

Dargezin

2

33/2

33396405

5982335

  1. a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM, Zone 33 

Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):

  • die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Die Genehmigung wird nach Maßgabe der in Tabelle 2 aufgeführten Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt, soweit nicht in den Nebenbestimmungen eine abweichende Regelung getroffen ist. Die Antragsunterlagen sind Teil der Genehmigung und zusammen mit dieser aufzubewahren.

II            Antragsunterlagen

Tabelle 2: Inhaltsverzeichnis/Übersicht der Antragsunterlagen

 

Anlage-Nr. Inhalt Blattzahl
0 Anschreiben vom 24.06.2025 / Inhaltsverzeichnis  2
1 Antrag  
1.1 Antrag für eine Genehmigung oder eine Anzeige nach dem BImSchG vom 23.06.2025 - Formular 1.1 4
1.2 Kurzbeschreibung 2
1.3 Sonstiges 5
  Auszüge aus dem Handelsregister  
  Kostenübernahmeerklärung  
  Erklärung zur Reihenfolge der Vorhaben  
  Vertretungs- und Handlungsvollmacht  
2 Karten und Pläne 27
  Gebietskulisse Maßstab:                                          1:20.000  
  Gebietskulisse Maßstab:                                          1:10.000  
  Auszug aus der Liegenschaftskarte  
  Nutzungsverträge   
  Amtlicher Lageplan zum Bauantrag Maßstab:         1: 2.500  
3 Anlage und Betrieb  
3.1 Allgemeine Dokumentationen 18
  Technische Beschreibung Delta4000 – N163/6.X  
  Abmessungen Maschinenhaus und Rotorblätter  
  Fundamente Nordex N163/6.X  
3.3 Gliederung der Anlage in Anlagenteile und Betriebseinheiten – Übersicht – Formular 3.3 1
3.4 Übersichtszeichnung Maßstab:                                   1:   500 1
4 Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage  
4.1 Betriebszustand und Schallemissionen – Formular 4.5 1
4.2 Quellenplan Schallemissionen / Erschütterungen – Formular 4.6 40
  Schallgutachten vom 03.06.2025  
4.3 Oktav-Schallleistungspegel 3
4.4 Allgemeine Dokumentation – Option Serrations AN Nordex-Blättern 4
5 Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz  
5.1 Bauantrag (§ 64 LBauO M-V) - Formular 12.1 2
5.2 Baubeschreibung - Formular 12.2  3
5.3 Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO M-V  1
5.4 Sonstiges – Formular 12.6 5
  Prüfbescheid für eine Typenprüfung  
6 Anlagenspezifische Antragsunterlagen  
6.1 Standorte der Anlagen – Formular 16.1.1 1
6.2 Raumordnung/Zielabweichung/Regionalplanung – Formular 16.1.2  1
6.3 Gutachten zur Standorteignung vom 24.09.2025 20
6.4 Datenblatt informelle Voranfrage 1
6.5 Daten der beantragten Anlage / Daten der Anlagen im Windpark – Formular 16.1.9 1
6.6 Oktav-Schallleistungspegel (SLP) der beantragten Anlage / der Anlagen im Windpark – Formular 16.1.10 1
7 Sonstige Unterlagen  
7.1 Herstell- und Rohbaukosten 2

Die Unterlagen nach Ziffer I.2 der Genehmigung Nr. 1.6.2V-60.047/16-51 vom 05.03.2024 gelten ferner auch als Anlage für diese Änderungsgenehmigung fort, soweit sie nicht inhaltlich durch die vorgenannten Unterlagen ersetzt wurden.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen ergänzt.

Hinweis:
Irrtümlicherweise wurde im Genehmigungsbescheid auf S. 1 Abs. 2 ein falsches Aktenzeichen und ein falsches Genehmigungsdatum der Ursprungsgenehmigung genannt. Das korrekte Altenzeichen der Ursprungsgenehmigung lautet 1.6.2V-60.047/16-51. Das korrekte Datum der Ursprungsgenehmigung lautet 05.03.2024. 

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.

Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) sowie der zugehörigen Antragsunterlagen kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 28.04.2026 (erster Tage) bis 12.05.2026 (letzter Tag), wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt (Kontakt: 0385-58868000). 

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.