Antrag auf Änderungsgenehmigung der Recyclinganlage der Veolia Umweltservice Nord GmbH am Standort Tannenweg 25 in 18059 Rostock

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 16/2026  | 27.04.2026  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Veolia Umweltservice Nord GmbH (Tannenweg 25 in 18059 Rostock) plant die Änderung der Recyclinganlage für Elektro-/ Elektronikschrott am Standort Tannenweg 25 in 18059 (Gemarkung Flurbezirk V, Flur 1, Flurstück 799/565) und hat hierzu eine Änderungsgenehmigung beantragt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571‑8.11.2.2V-006 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Jahr 2026 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.11.2.2V i.V.m. 8.12.1.1EG des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Stellungnahme des LAGuS M-V vom 24.04.2025, Stellungnahme des Umweltamtes Stadt Rostock vom 02.05.2025, Stellungnahme des Brandschutz- und Rettungsamtes vom 26.05.2025, Stellungnahmen vom Bauamt Stadt Rostock vom 30.06.2025 und 29.10.2025) können in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867536).

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 03.07.2026 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) beim StALU MM erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.