Bodenordnungsverfahren „Wostevitz“ – Mitteilung über Änderungen des Bodenordnungsplanes „Wostevitz“ und Hinweis auf deren Auslegung

Bekanntmachung von Berichtigungen nach § 132 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Nr.B 655  | 13.04.2026  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Az.: 5433.3/R04/Wostevitz


Mitteilung über Änderungen des Bodenordnungsplanes
„Wostevitz“ und Hinweis auf deren Auslegung


1. Änderungen des Bodenordnungsplanes

Im Bodenordnungsverfahren „Wostevitz“ wurde der Bodenordnungsplan am 30.07.2020 bekanntgegeben. Mit dem 1. Nachtrag wurde allen gegen den Bodenordnungsplan erhobenen Widersprüchen abgeholfen, so dass dieser seit dem 10.03.2021 bestandskräftig ist. Gemäß der Ausführungsanordnung vom 01.08.2023 ist der neue Rechtszustand am 01.11.2023 eingetreten.

Nachträglich musste der Bodenordnungsplan geändert werden. Grund dafür sind unter anderem Softwareumstellungen, die Fehler im Bodenordnungsplan ersichtlich gemacht haben. Diese waren zu korrigieren.

Die Befugnis zur Vornahme der Berichtigungen ergibt sich aus § 132 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Danach kann die Flurbereinigungsbehörde offenbare Unrichtigkeiten im Bodenordnungsplan sowie unerhebliche Fehler, die auf unrichtigen Vermessungsunterlagen beruhen, berichtigen.

Da es sich bei der Berichtigung des Bodenordnungsplanes gemäß § 132 FlurbG nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Widerspruchs ausgeschlossen.

 

2. Auslegung der Änderungen des Bodenordnungsplanes

Damit alle Beteiligten Kenntnis vom Inhalt der Änderungen des allgemeinen Teiles des Bodenordnungsplanes (Plantext) erlangen können, wird dieser zur Einsichtnahme und Erläuterung ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 20.04. bis 01.06.2026, Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18 in Stralsund, Raum 421.

Änderungen, die einzelne Beteiligte betreffen, werden mit einem gesonderten Schreiben per Post mitgeteilt.

Hinweis:
Zusätzlich ist diese Mitteilung nachrichtlich auf der Webseite des StALU Vor-pommern abrufbar: https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen.

Stralsund, den 09.04.2026
Im Auftrag


Garbers                                        LS
Abteilungsleiter
Integrierte ländliche Entwicklung