Wesentliche Änderung der Junghennenaufzuchtanlage Gräpkenteich

Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Auslegung der Antragsunterlagen

Nr.AB 16/26  | 20.04.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Wesentliche Änderung der Junghennenaufzuchtanlage Gräpkenteich am Standort
Feldberger Seenlandschaft OT Gräpkenteich / LK Mecklenburgische Seenplatte

I.

Die Hof Gräpkenteich GmbH & Co.KG, Fürstenhof 15, 17179 Finkenthal, hat mit Datum vom 06.08.2024 (PE 16.08.2024) zuletzt geändert am 15.10.2025, einen Antrag gemäß § 16 BImSchG zur Wesentlichen Änderung der Junghennenaufzuchtanlage am Standort 17258 Feldberger Seenlandschaft OT Gräpkenteich, Gemarkung Triepkendorf, Flur 1, Flurstücke 2/5 und 1/6, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gestellt.

Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:

  • die Zusammenführung einer genehmigungsbedürftigen Anlage gem. BImSchG mit der baurechtlich genehmigten Anlage zu einer gemeinsamen Anlage
  • die Umstrukturierung der Tierplätze in der Anlage und Erweiterung der Kapazität der Gesamtanlage von aktuell 98.000 Tierplätzen (78.000 + 20.000) auf insgesamt 146.360 Tierplätze

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im Jahr 2027 vorgesehen.

Für die Änderung der genehmigten Anlage wurde eine Genehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Nummer 7.1.2.1 (G, E) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem StALU MS, beantragt. Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Bei der Anlage handelt es sich zukünftig um eine Anlage, die den Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie unterliegt.

II.

Gemäß Anlage 1, Nr. 7.2.1 (Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Junghennen), Spalte 1 zu § 9 des UVPG ist für das Vorhaben der Hof Gräpkenteich GmbH & Co.KG aufgrund seiner Größe die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß UVPG verpflichtend und ein UVP-Bericht zu erstellen. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt. Dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen.

III.

Die für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen:

  • Ersetzende, abschließende Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 17.03.2026
  • Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern vom 13.09.2024
  • Stellungnahme der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vom 09.09.2024
  • Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vom 18.09.2024
  • Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abt. 2, Düngerecht vom 06.09.2024
  • Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abt. 4, Naturschutz, Wasser, Boden vom 30.01.2024
  • Stellungnahme des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Arbeitsschutz vom 12.06.2024
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 24.09.2025

 werden in der Zeit

 vom 27.04.2026 (erster Tag) bis 26.05.2026 (letzter Tag)

 auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Graepkenteich-THA

und

https://www.uvp-verbund.de

 Als zusätzliches Informationsangebot liegen diese Unterlagen im vorgenannten Zeitraum bei nachfolgenden Behörden/Stellen zur Einsicht während der Dienststunden aus.

StALU MS, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft,
Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG), 17033 Neubrandenburg

Montag bis Donnerstag:              08:00 bis 15:30 Uhr

Freitag                                         08:00 bis 12:00 Uhr

Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, Bauamt (Frau Stein, Zi. 11), 17258 Feldberg

Dienstag:                                    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:                                09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                        09:00 bis 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter 0385 / 588 69 523) die Einsichtnahme möglich.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG und § 21 Abs. 2 UVPG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 27.04.2026 bis einschließlich 26.06.2026 schriftlich bei den o. g. Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Junghennenaufzuchtanlage Gräpkenteich“ eingereicht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 Satz 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 15.07.2026 ab 10:00 Uhr erörtert. Der Ort wird gesondert bekannt gemacht. Der Erörterungstermin kann gem. § 10 Abs. 6 BImSchG auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.