Wesentliche Änderung einer Windkraftanlage (WKA Questin VIII), Bekanntmachung Änderungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 13.04.2026

Nr.B23/26  | 31.03.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die WIND-projekt GmbH & Co. 52. Betriebs-KG (Sitz: Am Strom 1-4, 18119 Rostock) erhielt mit Datum vom 04.03.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 17/26).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 52. Betriebs-KG die Genehmigung für die wesentliche Änderung des Betriebs von einer Windkraftanlage (WKA) vom Typ Nordex N149/5.X TCS mit Serrations mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW am Standort 23936 Upahl

23936 Upahl,

Gemarkung Sievershagen

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 6

1

83/3

 

33247070

5971005

erteilt.

  1. Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 17. Dezember 2024 mit dem Gez. 47/24 wird hiermit in nachfolgend genannten Abschnitten

A. Entscheidung

C. Nebenbestimmung

II Befristung

III. Auflagen          1.1 – 1.3                     (Allgemeines)

2.1, 2.3 und 2.4          (Immissionsschutz, Aspekt Schall)               

3.9                             (Bauordnung)

E. Hinweise I.2                                        (Immissionsschutz)

ersetzt bzw. ergänzt.

  1. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.II.2 und C.II.3 d. B. wird angeordnet.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 14.04.2026 bis einschließlich 28.04.2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.