Eröterung im Anhörungsverfahrens nach § 73 Abs. 6 mit Verweis auf §§ 67, 68, Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) zur Neufestsetzung der Trinkwasserschutzzonen für die Wasserfassung Neu Heinde
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Im Anhörungsverfahrens nach § 73 Abs. 6 mit Verweis auf §§ 67, 68, Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) zur Neufestsetzung der Trinkwasserschutzzonen für die Wasserfassung Neu Heinde werden die Einwendungen, die innerhalb der gesetzten Frist vom 15.09. - 13.10.2025 (27.10.2025) erhoben wurden, erörtert.
I.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern) beabsichtigst aufgrund des Antrags der Stadtwerke Teterow GmbH für den Zweckverband Wasser/ Abwasser Mecklenburger Schweiz vom 13.02.2025 auf Feststellung der o.g. Trinkwasserschutzgebiete, letztmalig ergänzt am 01.04.2025, die Festsetzung von Wasserschutzgebieten der Wasserfassungen Neu Heinde in der Gemeinde Prebberede auf der Grundlage der §§ 51, 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) die bestehenden Schutzgebiete mit neuem, aktuellem hydrologischen Kenntnisstand und neuem Flächenzuschnitt festzusetzen.
Gemäß § 122 Abs. 2 und 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (LWaG) ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten in einem förmlichen Verwaltungsverfahren, welches eines Anhörungsverfahrens nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) durchzuführen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist nach § 107 Abs. 4 S. 2 lit. a) LWaG Anhörungsbehörde für dieses durchzuführende Verfahren.
II.
Die Unterlagen zur Neufestsetzung der Trinkwasserschutzzonen für die Wasserfassung Neu Heinde waren im Zeitraum vom 15.09. - 13.10.2025 im Amt Mecklenburgische Schweiz in Teterow und im StALU MM in Rostock sowie auf der jeweiligen Internetseite digital einsehbar. Laut VwVfG M-V § 27a Ziffer (2) wird hier für die Erörterung in der öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung die Internetseite angegeben.
III.
Erörterungstermin
Datum: 22.04.2026
Uhrzeit: 09:00Uhr TÖB
10:00 Uhr Privat –Nr. 1
11:30 Uhr Privat –Nr. 2 und 3
Ort: Amt Mecklenburgische Schweiz, Von-Pentz-Allee 7, 17166 Teterow
Veröffentlicht: Trinkwasserschutzzone Neu Heinde
Gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG M-V können diese Einwendungen in einem nichtöffentlichen Termin mündlich erörtert werden. Die angeschnittenen Themen können nur vertieft aber nicht erweitert werden. Auf dieser Grundlage wurden durch den Vorhabensträger, sowie durch Fachbehörden, schriftliche Erwiderungen und Erläuterungen erarbeitet. Die zu behandelnden Informationen sind den Einwendern mit der Einladung zur Erörterung zugestellt worden.
Sofern Sie an der Teilnahme verhindert sind, bitte ich um eine kurze Mitteilung. Ergänzende schriftliche Ausführungen können bis zum Erörterungstermin eingereicht werden.
Die Anhörungsbehörde verfasst, auch beim Ausbleiben einzelner Beteiligter, laut § 67 (1) VwVfG M-V nach mündlicher Verhandlung im pflichtgemäßem Ermessen eine Niederschrift der Erörterung zur Weitergabe an die Genehmigungsbehörde.
gez. Lutz Klingbeil



