Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) (WKA Wendisch Priborn III), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 23.03.2026
Die BS Windertrag Nr.17 GmbH & Co.KG (Sitz: Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) erhielt mit Datum vom 3. Dezember 2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 66/25).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der BS Windertrag Nr.17 GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Vestas V 162-6.2 mit einer Gesamthöhe von 250 m, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 6,2 MW am nachfolgend genannten Standort:
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Gemeinde 19395 Wendisch Priborn |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 1 |
Wendisch Priborn |
1 |
42, 43, 44 |
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33316474 |
5915581 |
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erteilt.
- Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter Ziffer C.III.2, C.III.3, C.III.4 (ausgenommen C.III.4.19 bis C.III.4.21), C.III.5, C.III.6, C.III.7, C.III.8 und C.III.9 d.B. wird angeordnet.
- Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die unmittelbaren Beeinträchtigungen von 15 m2 des Biotoptyps Windschutzpflanzung (BWW) wird erteilt.
- Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG für die Umsiedlung der von den Baumaßnahmen betroffenen staatenbildenden Ameisen (Formica) wird erteilt.
- Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in Höhe von 46.830 m² Kompensationsflächenäquivalenten (KFÄ), geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 24.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM unter dem Suchbegriff „WKA Wendisch Priborn III“.
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33



