Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage zur Herstellung von Süßwaren oder Sirup am Standort Boizenburg, Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 16.03.2026

Nr.B18/26  | 13.03.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Sweet Tec GmbH, Lindhorst 4, 19258 Boizenburg, erhielt mit Datum vom 25.02.2026 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 05/26).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Auf der Grundlage der § 4 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und Nr. 7.31.1.1 Verfahrensart GE i.V.m. 10.25 V Anhangs zur Vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV) wird auf Antrag der

Sweet Tec GmbH
Lindhorst 4
19258 Boizenburg

vom 12.05.2025 (Posteingang am 13.05.2025), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung einer bisher baurechtlich betriebenen Anlage zur Herstellung von Süßwaren durch die Änderung der Kapazitätserhöhung auf 500t/Tag Fertigprodukte, am nachfolgend genannten Standort:

19258 Boizenburg
Landkreis:                        Ludwigslust-Parchim
Gemarkung:                    Boizenburg    
Flur:                                 23       
Flurstück:                        9/27, 9/41, 9/71

erteilt.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Hinweis auf BVT-Merkblatt:

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie sind in der aktuellen Fassung zu beachten.

 

Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 16.03.2026 bis einschließlich 27.03.2026 auf der Internetseite des StALU WM

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

sowie im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Süßwaren Boizenburg“

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 7 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.