Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Toddin OT Setzin – „Vellahn II“, Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 16. März 2026
Die Denker & Wulf AG (Windmühlenberg, 24814 Sehestedt) plant die Errichtung und den Betrieb von 4 WKA vom Typ Vestas V172 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Nennleistung von 7,2 MW in Toddin OT Setzin, Gemarkung Setzin, Flur 7, Flurstücke 47/2, 55, 59 und Gemarkung Kloddram, Flur 2, Flurstück 43/1.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risikoanalyse zu Eisfall, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Straßen und Tiefbau
- Gemeinde Vellahn
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
- Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
- 50Hertz Transmission GmbH
- GasLINE GmbH & Co. KG
Die Auslegung des Antrages sowie der beigefügten Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 24. März 2026 bis einschließlich 23. April 2026 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Zarrentin, Kloster Zarrentin, Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin am Schaalsee, OG, Raum 19 Leitung Stabstelle
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038851 – 838600) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, 2.OG, Raum 212
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03883 6107-0) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Vellahn II“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 24. März 2026 bis einschließlich 26. Mai 2026 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Vellahn II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.



