Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemeinde Bartow im WEG Bartow-1
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemeinde Bartow im WEG Bartow-1
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G 019/25 vom 23.12.2025, Az StALU MS 54-571/1793-1/2024, wurde der Windbauer GmbH, Marktplatz 1, 17033 Neubrandenburg, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
- Der Windbauer GmbH, Marktplatz 1, 17033 Neubrandenburg wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage – WEA 5 - vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Leistung von 7,2 MW im Windeignungsgebiet Bartow-1 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) der Gemeinde Bartow, Gemarkung Groß Below, Flur 2, Flurstück 60 erteilt. Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden.
- Der Antrag für die „WEA 6“ wird abgelehnt.
- Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen mit Posteingang vom 30.10.2024 i.d.F. vom 10.12.2025 (Posteingang der letzten Nachlieferung „Schall- und Schattenimmissionsprognose“) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
- Die Naturschutzgenehmigung wird hiermit erteilt. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt.
- Der Eingriff in das Landschaftsbild sowie in Grund und Boden ist kompensationspflichtig. Es wird ein Gesamtkompensationsbedarf für das Landschaftsbild in Höhe von 62.829,5 KFÄ festgesetzt.
- Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 473.000,00 Euro festgesetzt.
- Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3. (Schall- und Schattenimmissionen) und 2.6 (Naturschutz) wird angeordnet.
- Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird hiermit erteilt.
- Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.
- Die Sondernutzungserlaubnis gem. § 26 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 StrWG-MV wird unter Auflagen erteilt.
- Die Zustimmung gem. § 34 FlurbG wird unter Auflagen erteilt.
1.1 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:
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WEA-Nr. / Bez. der Anlage |
WEA-Typ Nennleistung, Hersteller |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 (WGS 84) |
Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe (ü. GOK)
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Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
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WEA 5 |
V-162-7.2 7.2 MW Vestas |
E 33389170 N 5965747 53° 49´ 42,32´´ Nord sowie 13° 18´ 57,81´´ Ost |
169 m 162 m 250 m |
Groß Below 2 60 |
Tabelle 1: Standort, Leistungs-/Höhenangaben der genehmigten Anlage
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Die Ablehnungsentscheidung bezieht sich auf folgende Anlage
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WEA-Nr. / Bez. der Anlage |
WEA-Typ Nennleistung, Hersteller |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 (WGS 84) |
Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe (ü. GOK)
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Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
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WEA 6 |
V-162-7.2 7.2 MW Vestas |
E 33388710 N 5965331 53° 49´ 28,51´´ Nord sowie 13° 18´ 33,21´´ Ost |
169 m 162 m 250 m |
Groß Below 2 50;51 |
Tabelle 2: Standort, Leistungs-/Höhenangaben der abgelehnten Anlage
1.2 Eingeschlossene Entscheidungen
In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
- Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
- luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
- gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
- Zustimmung nach § 34 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
1.3 Entscheidungsunterlagen
Antragsunterlagen
Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln. Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:
Ordner 1
| Inhaltsverzeichnis | Blätter I-001 – I-003 |
| Antrag | Blätter 001 – 003 |
| Kurzbeschreibung | Blätter 004 – 007 |
| Handelsregisterauszug | Blätter 008 – 009 |
| Kostenübernahmeerklärungen | Blätter 010 – 012 |
| Flurstücksnachweise | Blätter 013 – 025 |
| Lagepläne / Zeichnungen | Blätter 026 – 035 |
| Anlage und Betrieb | Blätter 036 – 120 |
| Emissionen und Immissionen | Blätter 121 – 194 |
Ordner 2
| Messung von Emissionen und Immissionen | Blätter 195 – 200 |
| Arbeitsschutz | Blätter 201 – 303 |
| Betriebseinstellung | Blätter 304 – 305 |
| Abfälle | Blätter 306 – 310 |
| Abwasser | Blätter 311 – 311 |
| Wassergefährdende Stoffe | Blätter 312 – 323 |
| Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz | Blätter 324 – 377 |
| Natur, Landschaft und Bodenschutz | Blätter 378 – 490 |
| Umweltverträglichkeitsprüfung | Blätter 491 – 503 |
Ordner 3
| Standort der WEA | Blätter 504 – 504 |
| Raumordnung / Regionalplanung | Blätter 505 – 505 |
| Anlagenspezifische Unterlagen | Blätter 506 – 627 |
| sonstige Antragsunterlagen | Blätter 628 – 687 |
| nachgereichte Antragsunterlagen | Blätter 688 – 875 |
2 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
3 Auslegung des Bescheids
Der Genehmigungsbescheid nebst Anlagen ist in der Zeit vom 24.03.2026 (erster Tag) bis einschließlich 07.04.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-1793-Bartow-1-WEA
Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides nebst Anlagen in der Zeit vom 24.03.2026 (erster Tag) bis einschließlich 07.04.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail zur Einsichtnahme aus.
In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an
poststelle@stalums.mv-regierung.de
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.



