Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Vietschow

Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr. 10/2026  | 16.03.2026  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von 5 WEA der Voss Energy GmbH am Standort Vietschow

Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat gegenüber der Voss Energy GmbH, vertreten durch VOSS Management GmbH (Admannshäger Damm 20, 18211 Admannshagen-Bargeshagen) mit Vorbescheid vom 12.02.2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Vietschow, Flur 2, Flurstücke 35; 38; 69;72 und 19 festgestellt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

  1. Auf Antrag vom 22.07.2025 (PE: 23.07.2025) wird der Voss Energy GmbH, vertreten durch VOSS Management GmbH der Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG über die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA)

Die Errichtung und der Betrieb von fünf WEA mit den in der Tabelle 1 aufgeführten, Merkmalen ist hinsichtlich ihrer Schallimmissionen, ihrer Schattenwurfimmissionen, ihrer Turbulenz / Standorteignung der zivilen und militärischen luftfahrtrechtlichen Belange sowie des Einflusses der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen genehmigungsfähig.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Naben-höhe

[m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe über Grund [m]

max. Gesamt-höhe über NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

1266-01

Nordex N163/6X TS 118 STE

tags/ nachts:

7,0

118,0

163,0

199,5

 

238,0

tags/nachts: 109,1
[Mode 0]

1266-02

Nordex N163/6X

TS 118 STE

tags/ nachts:

7,0

118,0

163,0

199,5

 

 

237,6

tags/nachts: 109,1
[Mode 0]

1266-03

Nordex N149/5X TS 105 STE

tags/ nachts:

5,7

104,7

149,0

179,2

 

228,8

tags/nachts: 107,3
[Mode 0]

1266-04

Nordex N149/5X

TS 105 STE

tags/ nachts:

5,7

104,7

149,0

179,2

 

 

229,1

tags/nachts: 107,3
[Mode 0]

1266-05

Nordex N149/5X TS 105  STE

tags/ nachts:

5,7

104,7

149,0

179,2

 

 

228,8

tags/nachts: 107,3
[Mode 0]

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

                                                                                                                           Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

Die in Anlage 1 aufgeführten Antragsunterlagen (AU) sind Bestandteil des Vorbescheides.

  1. Der Betrieb der WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte (Teilbeurteilungspegel der Zusatzbelastung zur Prognose, keine Kontrollwerte zur Überprüfung) für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

IO-01 Vietschow, Neu Vietschow 2                  44,0 dB(A)

IO-03 Vietschow, Stierower Weg 6                  45,0 dB(A)

IO-04 Stierow, Stierow 5                                  34,0 dB(A)

IO-05 Poggelow, Poggelow 68                        32,0 dB(A)

IO-06 Schrödershof, Schrödershof 8               39,0 dB(A)

  1. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 6.2 bis 6.7, 6.8 bis 6.15 sowie 6.16 bis 6.37 wird angeordnet.
  2. Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.

Die VOSS Energy GmbH vertreten durch die VOSS Management GmbH hat die Kosten des Verwaltungsverfahrens für die Erteilung eines Vorbescheids zu tragen.

 

Der Vorbescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Vorbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 17.03.2026 bis einschließlich 30.03.2026 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ in Bekanntmachungen zu Anlagen der Verfahrensarten V nach Anhang 1 der 4. BImSchV eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867545).

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Landesbehördenzentrum Rostock, Haus 1, Blücherstraße 1, 18055 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Durch den Adressaten dieses Bescheides kann stattdessen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann gemäß § 63 Abs. 2 BImSchG nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt werden und begründet werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald.